Frage an Volker Wissing von Angela E. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
Auf die Frage von Frau Fürstenwerth am 7.7.07 haben Sie ihr auch geantwortet:
Zitat: Ihre Meinung, dass in Deutschland für Spitzenverdiener "ständig neue Privilegien" geschaffen werden, kann ich nicht teilen. Obwohl die Personen, die dem höchsten Einkommenssteuersatz unterliegen, nur einen Anteil von 7,7% der Steuerpflichtigen stellen, tragen sie zu 43,7% des Einkommenssteueraufkommens auf.
Ihre Antwort, Herr Dr. Wissing, bezweifle ich dahin gehend nicht, dass im hohen Maße ein geringer Anteil von steuerpflichtigen Spitzenverdienern zum Einkommenssteueraufkommen beitragen. Sind Sie aber ernsthaft der Meinung, dass das hohe Einkommenssteueraufkommen der Verdienst der Spitzenverdiener ist?
/Betrachtet man das wachsende Einkommen weniger Spitzenverdiener im Verhältnis zu der stetig und rasant wachsenden Zahl der Niedrigverdiener (außer acht gelassen die Arbeitslosenzahl) wird //trotz niedrigerer Steuerbelastung das Einkommenssteueraufkommen// der Gesamtheit der Spitzenverdiener aufgrund der wachsenden Zahl der Niedrigverdiener hoch ausfallen müssen,(prozentual ihren Angaben zu Folge derzeit 43 %), gar steigen. Inhaltlich richtig ist aber auch: Der einzelne Spitzenverdiener profitiert von der Steuerreform (Steuerprivilegien, in Übereinstimmung mir Frau Fürstenwerth) und mehrt sein Privatvermögen. Den Spitzenverdienern juckt der Schuldenabbau des Staates bzw. Landes nicht. Der Niedrigverdiener dagegen wird immer ärmer, auch der Schuldenabbau lastet mehr und mehr auf seinen und des Arbeitslosen Schultern. Die Spaltung von Reich und Arm wird immer größer!
Eine weitere Frage zu Ihrer Antwort an Frau Fürstenwerth: Es sei zu einfach hohe Einkommen mit moralisch verwerflich gleichzusetzen. Ein überdurchschnittliches Einkommen könne auch Ausdruck einer überdurchschnittlichen Leistung sein.
Was sind das für Leistungen bzw. welche Leistungen rechtfertigen einen hohen Einkommensunterschied?
Mit freundlichen Grüßen
A. Emrich
Sehr geehrte Frau Emrich-Pieper,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Juli 2007.
Ich bitte Sie die verspätete Antwort zu entschuldigen. Sie fragen, welche überdurchschnittlichen Leistungen ein überdurchschnittliches Einkommen rechtfertigen. Es kann meines Erachtens nicht Aufgabe der Politik sein, die Löhne festzulegen. Dieses ist die ureigenste Angelegenheit der Tarifpartner. Die Politik würde sich hoffnungslos selbst überfordern, wenn sie sich auch noch für die Frage einer angemessenen Entlohnung zuständig erklärt. Soll der Bäcker mehr verdienen als der Metzger und ist die Arbeit eines Lehrers mehr wert als die eines Architekten?
Es kann nicht Aufgabe eines Politiker sein, eine Arbeit zu bewerten, die er nicht kennt. Das gilt für den Niedriglohnsektor genauso, wie für den Hochlohnbereich. Wichtig ist es, dass die Politik dafür sorgt, dass die Menschen in Deutschland ihr Leben in Würde führen können. Die FDP hat dazu mit dem liberalen Bürgergeld ein überzeugendes Konzept vorgelegt. Unter http://56.parteitag.fdp.de/files/23/BPT-Das_Liberale_Buergergeld_0605_L2.pdf können Sie sich den entsprechenden Beschluss des 56. Bundesparteitages der FDP herunterladen.
Ich bin überzeugt, dass die Tarifpartner und der Markt die Frage angemessener Löhne weitaus besser regeln können, als dieses der Politik jemals möglich wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB