Frage an Volker Wissing von Peter J. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
was halten Sie von dem Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung / Bestandsdatenabfrage der im Jahr 2013 zur Abstimmung kommen soll?
In mehreren Punkten halten ich den Gesetzentwurf für verfassungswidrig:
1. Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).
2. Es fehlt die verfassungsrechtlich geforderte Beschränkung des Datenzugriffs auf Einzelfälle.
3. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern selbst zur Ermittlung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden.
4. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.
5. Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.
6. Es fehlt die verfassungsrechtlich gebotene Benachrichtigung von Internetnutzern, deren Identität ermittelt worden ist. Der Bund will Anbietern sogar verbieten, ihre Kunden freiwillig zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten).
Meine Position ist: Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehne ich in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.
Mit freundlichen Grüßen
P. Jaekel
Sehr geehrter Herr Jaekel,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Dezember 2013.
Wie Sie wissen, hat sich die FDP-Bundestagsfraktion im Allgemeinen und die Justizministerin, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger persönlich, sehr für den Datenschutz gerade im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung eingesetzt. Ich bin überzeugt, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger sich auch in Zukunft im Kabinett sowie im Verlauf des Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen wird, dass sowohl den Belangen des Datenschutzes, als auch denen der Sicherheitsbehörden entsprochen wird. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist die Vorratsdatenspeicherung kein besonders geeignetes Instrument der Kriminalitätsbekämpfung, und wir würden es sehr begrüßen, wenn sich auch die CSU-Fraktion dieser Auffassung anschließen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB