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Volker Wissing
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Frage von michael n. •

Frage an Volker Wissing von michael n. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Grüsse Sie,

in einem Fernsehinterview "bemerken" sie, das Rechtsanwält oder Ärzte eine gesonderte Schweigepflicht bei der Offenlegung von Mandanten oder Kunden beachten müssen. Da haben Sie recht - jedoch kann doch nicht das System in Frage gestellt werden - dass es die Bürger interessiert - was Mandatsträger durch WEN und in WELCHER Höhe von Firmen oder anderen Institutionen erhalten. Sie können doch wohl nicht Abstreiten, dass jede einzelne Branche durch Lobbiesten versucht Gesetzesvorhaben zu Ihren Gunsten zu beinflussen. Jetzt frage ich Sie, wie das geschenhen kann? Ich bin selber seit 12 Jahren Selbständig, muss mich für das Finanzamt, Jugendamt mit Unterhalt bis auf den Cent gläsern machen - für den Staat also, Sie sagen berechtigt und wir ALLE, ich bin grundkonservativer Wähler - wir alle möchten seit Jahren das die Bezüge offengelegt werden in Höhe und vor allem durch wen - das 10 Stufen Modell wer denkt sich denn so ein Schwachsinn aus - ich will auch kein 20 Stufen Modell - welche Beamten sind denn da am Werk?
Wir wollen damit erreichen - dass jeder sich ein Bild machen kann, wenn er es möchte, woher die Nebeneinkünfte von Abgeordneten erzielt werden - zum Erhalt der Demokratie. Wenn das auch unsere Regierungsparteien nicht möchten (also auch Sie nicht) - dann können diese Personen den Deutschen Bundestag verlassen! Das steht Ihnen frei. Warum ist das so einfache in der Politik nicht umsetzbar?

M.Neumann

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parteilos

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 31. Oktober 2012.

Nicht nur Sie müssen gegenüber dem Finanzamt Ihre Einkommensverhältnisse offenlegen, dass gilt selbstverständlich auch für Politikerinnen und Politiker. Letztere sind darüber hinaus, aber auch noch ihren Wählerinnen und Wählern Rechenschaft schuldig.

Die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten soll die Wählerinnen und Wähler auf eventuelle Interessenskonflikte aufmerksam machen. Dazu muss zum einen die Herkunft der Gelder deutlich gemacht werden, zum anderen sollte sich die Höhe der Zahlungen einschätzen lassen. Hierbei halte ich die exakte Zahlenangabe nicht für zwingend. Ab wann gehen Sie denn von einer Einflussnahme aus? Ab 100 Euro, ab 1000 Euro oder ab 10.000 Euro? Entsprechend müssen die Einkommensstufen vor allem die Schwelle darstellen, ab welcher eine politischen Einflussnahme vermutet werden könnte. Meines Erachtens wird der jetzt diskutierte Entwurf diesen Anforderungen durchaus gerecht. Wenn Sie der Meinung sind, das ein Abgeordneter der 7.000 Euro von einem Geldgeber erhält nicht mehr unabhängig in seiner Entscheidungsfindung ist, dann wird sich an dieser Einschätzung nicht viel ändern, wenn sich herausstellen sollte, dass er tatsächlich 11.000 Euro bekommen hat. Aus diesem Grund halte ich die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte in Form einer Einstufung für eine gute Lösung.

Wenn Sie wollen, dass Selbstständige und Unternehmer keinen Platz mehr im Parlament haben, so ist das Ihre Sicht der Dinge. Ich weiß aber nicht, ob es tatsächlich ein großer Gewinn für die Gesellschaft insgesamt wäre. Das Parlament kann seiner Aufgabe als Gesetzgeber für die gesamte Gesellschaft am besten wahrnehmen, wenn es auch die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zumindest ansatzweise repräsentiert. Die Gesetzgebung dürfte kaum bürgernäher werden, wenn sie überwiegend von Beamten sowie Vertretern großer Verbände gemacht wird. Davon abgesehen, haben die Wählerinnen und Wähler schon heute die Möglichkeit, die Höhe der Nebeneinkünfte der Abgeordneten einzuschätzen und diese zu einem Entscheidungskriterium bei ihrer Wahl zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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