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Volker Wissing
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Frage von Sascha R. •

Frage an Volker Wissing von Sascha R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

glauben sie das es eines tages gelingen wird aus der geschichte zu lernen. Heute versucht der bundestag erneut ein sondergesetz zu schaffen wie fruher. der insbesondere für juden unnötige operationen stattfinden. dies verstößt gegen alle nur denkbaren grundrechte.

hier noch ein Statement von Eran Sadeh(jude), Gründer von Protect the Child, Israel

Wie Sie sehen, ist Beschneidung nichts anderes als ein Euphemismus für die gewaltsame Amputation eines gesunden Körperteils eines hilflosen Kindes, für das Zufügen eines unwiderruflichen körperlichen Schadens und Schmerzes sowie für die Tatsache, das Kind einem Risiko auszusetzen.

All dies im Namen von Religion und Tradition.

Das wird in einem Land nicht passieren, das die Menschenrechte von Kindern, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, und deren Recht auf gleichen Schutz durch das Gesetz achtet. Jüdische Religionsvertreter in dem Versuch jegliche Kritik an Beschneidung abzuwehren, bezichtigen Deutschland des Antisemitismus. Diese Anschuldigung verurteile ich.

Ich und viele anderen in Israel glauben, dass die entstandene Bewegung mit dem Ziel, die Beschneidung von Minderjährigen in Deutschland zu verbieten, ein Ziel, welches von der Mehrheit der Bevölkerung hier unterstützt wird, nichts mit Antisemitismus aber dafür mit dem Respekt der Menschenrechte von Kindern zu tun hat.

http://die-petition.de/pressemappe/statement-von-eran-sadeh-gruender-von-protect-the-child-israel/

wir haben kinderschutz aber die kinder können keine klage einrechen. ich hoffe das diese unmenschliche sexistische und judenfeindliche gesetz vom bundesverfassungsgericht gekippt wird.

mit freundlichen grüßen

sascha rode

http://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/default/files/download/flyer-beschneidung.pdf
http://www.youtube.com/watch?v=ipn8Gdo5dFo
http://www.youtube.com/watch?v=5O3dlZm2QvM
http://www.youtube.com/watch?v=kPq8KrCDo88

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rode,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31. Oktober 2012.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Eckpfeiler unserer Rechtsordnung. Aus diesem Grund tut sich der deutsche Staat sehr schwer hier eine Abschwächung oder gar Ausnahmen vorzunehmen. Trotzdem halte ich es für richtig, dass wir uns in Deutschland nicht einfach auf Prinzipien berufen, sondern uns einer Abwägung stellen. Wir wollen jüdisches Leben in Deutschland erhalten und fördern. Mit dem von der FDP-Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, vorgelegten Gesetzentwurf, behalten wir das Wohl der Kinder fest im Blick, sicher aber auch die Religionsfreiheit in Deutschland. Ich halte das für einen sehr ausgewogene Vorgehensweise, die allen Bedenken gleichermaßen Rechnung trägt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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