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Volker Wissing
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Frage von Tobias H. •

Frage an Volker Wissing von Tobias H. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Dr. Wissing,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 14.09.12.

Wie so ein Gesetzentwurf geändert werden kann, wurde vom zuständigen Ausschuss ja zuletzt sehr schön beim Meldegesetz gezeigt. Das Vertrauen in Überarbeitungen ist meinerseits daher sehr begrenzt.
Außerdem erschließt sich mir der Sinn des Gesetzes noch immer nicht, da sich mir zweierlei weiterhin nicht erschließt:

1.) Die großen Suchmaschinen machen Inhalte im Internet erst für den Benutzer bequem zugänglich. Ich bin alt genug, um mich noch an dicke "Internetadressbücher" in Zeitschriftenläden zu erinnern, als die Suchmaschinen noch nicht so weit entwickelt waren wie beispielsweise google heute. Der Suchmaschinenbetreibtreiber leitet, quasi als Dienstleister, Besucherströme an die Inhalteersteller weiter. Die enormen Kosten für den Betrieb der notwendigen Infrastruktur trägt hierfür der Suchmaschinenanbieter und refinanziert dies über Werbung auf den Ergebnisseiten. Als Alternative hierzu fällt mir lediglich ein, jeden Inhalteanbieter und/oder Benutzer der Suchmaschine für eine Aufnahme in den oder Abfrage des Suchindexes bezahlen zu lassen.

2.) Die von den Verlegern oft kritisierten Snippets (ich zweifle nun einmal daran, dass die Verleger Links auf Ihre Inhalte nicht zulassen wollen), ließen sich über eine einzelne Zeile (zumindest für Google) abschalten. In dynamisch generierten Webauftritten, wie sie alle Verlage, deren Webseiten ich in letzter Zeit besucht habe, verwenden, wäre dies ein Eintrag in einer Textdatei um dies für alle Untergeordneten Seiten zu erreichen. Der Aufwand hält sich also in sehr überschaubaren Grenzen. Warum wird diese Möglichkeit nicht genutzt?

Das Gesetz erscheint mir unnötig und ungerecht, da hier ein Dienstleister dazu gezwungen wird, für eine Dienstleistung (die einfache Auffindbarkeit von Inhalten) die er kostenlos für andere (die Verleger hier) erbringt, zu bezahlen. Daher bitte ich um eine Stellungnahme Ihrerseits hierzu.

Mit freundlichen Grüßen
T.Hipp

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Sehr geehrter Herr Hipp,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. September 2012.

Sie haben sicher Recht, wenn Sie schreiben, dass die Suchmaschinen Informationen im Internet bequem zugänglich machen. Die Suchmaschine stellt diesen Service aber nicht gratis zur Verfügung, sondern lässt ihn sich über Werbung finanzieren. Es geht daher auch weniger darum, eine Nachrichtenaufbereitung à la Google zu verbieten, die Frage ist vielmehr, ob die Suchmaschinenbetreiber dafür ein Entgelt entrichten müssen. Von Google wird das wenig überraschend verneint, von den Verlagen bejaht.

Das Leistungsschutzrecht ist kein Anti-Google-Gesetz und für die Nutzerinnen und Nutzer wird sich wahrscheinlich wenig ändern. Die Frage ist eher, ist Google bereit für genutzte Inhalte, für die sich das Unternehmen über Werbeeinnahmen auch bezahlen lässt, selbst zu bezahlen oder nicht? Google macht mit den Inhalten anderer Milliardengewinne, ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die Verlage deshalb eine entsprechende Beteiligung einfordern. Das Google seine Gewinne lieber behalten als teilen will, mag ja aus Unternehmenssicht nachvollziehbar sein, ob es aber angemessen ist sei dahingestellt. Das Leistungsschutz erhöht, in dem es den Verlagen ein Recht auf ihr geistiges Eigentum zuspricht, den Druck auf Google mit diesen zu verhandeln und eine Einigung zu erzielen. Auch Google hat die Möglichkeit auf die Verlinkung der Internetangebote von Verlagen zu verzichten, was natürlich für das Unternehmen zu sinkenden Werbeeinnahmen führen wird. Da es auf beiden Seiten vor allem um eine finanzielle Dinge geht, sollten sie auch in der Lage sein das Problem letztendlich untereinander zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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