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Frage von Erik W. •

Frage an Volker Wissing von Erik W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

auch ich hätte eine Frage zu dem paraphierten Steuerabkommen mit der Schweiz, welches ja von der Regierungskoalition verantwortet wird und den CD-Käufen mit Bankdaten deutscher Kunden aus der Schweiz.

Ich denke, man kann feststellen, dass es einerseits die Linie der Koalition gibt, welche das Schwarzgeld in der Schweiz quasi über das Steuerabkommen amnestieren will und dann gibt es die eher harte Linie, verantwortet von der nordrhein-westfälischen SPD, welche auch weiterhin Beweismittel von auch nach deutschem Recht illegal agierenden Personen ankaufen will.

Insbesondere von der FDP wird immer wieder befürchtet, dass das offensein für den Ankauf von Bankdaten unrechtsstaatlich sei und ein Staat, der dieses tut in letzter Konsequenz ein Nicht-Rechtsstaat ist.

Nun gibt es einen Fall aus den USA, bei der ein in den USA verurteilter Bankmitarbeiter der US-amerikanischen IRS (dem Finanzamt) bei der Aufklärung von Steuerkriminalität Schweizer Banken maßgeblich geholfen hat. Dieser Bankmitarbeiter hat nun eine Belohnung von 104 Millionen Dollar bekommen. Grundsätzlich gilt in de USA das Recht, dass ein entsprechender Informant Anrecht auf 15% bis 30% der zusätzlich generierten Steuereinnahmen hat[1].

Frage:
Sehen Sie die USA nun -unabhängig von geschichtlichen Besonderheiten oder Moralvorstellungen- als Unrechtsstaat an?

Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen, einen ähnlichen Rechtsanspruch für Informanten aus dem Bankenmillieu in Deutschland vorzusehen?

Was spricht eigentlich dagegen, die Schweiz auch künftig mit den entsprechenden Argumenten -sprich Druckmitteln- zu einem automatischen Informationsaustausch zu bewegen?

Weshalb soll Deutschland eigentlich Griechenland unterstützen, während die Schweiz griechischem Steuerfluchtkapital Unterschlupf gewährt [2]?

Mit freundlichen Grüßen Erik Wille

[1] http://www.fr-online.de/wirtschaft/steuerflucht-bei-der-ubs-bank-104-millionen-dollar-fuer-whistleblower,1472780,17239172.html
[2] http://tinyurl.com/8g2sokn

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Herr Wille,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. September 2012.

Von der FDP wird nicht das Offensein für einen Ankauf von Steuer-CDs kritisiert. Im Gegenteil, die FDP hat stets eine Überprüfung jeden Einzelfalls eingefordert. Wir teilen aber nicht die vorbehaltlose Begeisterung von SPD und Grünen über den Ankauf von Steuer-CDs. Diese sind nicht geeignet eine systematische Besteuerung von im Ausland angelegten Kapitalerträgen sicherzustellen und daher auch keine Alternative zu dem, von der Bundesregierung mit der Schweiz verhandelten Steuerabkommen.

Die Gesetzgebung der Vereinigten Staaten ist in vielen Bereichen unterschiedlich, so gibt es dort z.B. nach wie vor die Todesstrafe. Demokratische Staaten und ihre Gesetzgebung bilden die Werte und den Willen ihrer Bürgerinnen und Bürger ab. Ich halte es daher auch für nicht sehr sinnvoll, deren Gesetzgebung aus nationaler, deutscher Sicht zu bewerten.

Ihre These, dass die Schweiz sich mit "entsprechenden Druckmitteln" zu einem Informationsaustausch bewegen ließe, ist nicht zutreffend. Im Gegenteil, der SPD ist es in 11 Jahren sozialdemokratischer Finanzpolitik nicht gelungen, ein Abkommen mit der Schweiz zu erreichen, dass auch nur ansatzweise mit dem von der Bundesregierung verhandelten vergleichbar wäre. Peer Steinbrück hat viel von Peitsche und Kavallerie schwadroniert, in der Sache erreicht hat er aber nichts. Der SPD ist es mit dieser Eskalationsstrategie gerade nicht gelungen, die Schweiz zu einem Informationsaustausch zu bewegen, dass ist erst dieser Koalition gelungen.

Es ist eine Sache, wenn Sie allgemein die These aufstellen, dass griechische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Schwarzgeld in die Schweiz verlagern. Unser Rechtsstaat basiert aber nicht auf der Behauptung, sondern dem Beweis, das heißt Sie müssen dem Einzelnen sein Vergehen nachweisen. Es ist die ureigenste Aufgabe der griechischen Finanzbehörden die Steuererklärungen der griechischen Bürgerinnen und Bürger zu prüfen. Sollten Sie dabei Hinweise auf im Ausland angelegtes Schwarzgeld erhalten, müssen sie diesen nachgehen und entsprechende Nachforderungen stellen bzw. Strafverfahren einleiten.

Wir begeben uns aber in eine ganz gefährliche Form des Imperialismus, wenn wir es als unser Recht sehen, nicht nur in die Rechtsordnung sondern auch in die Verwaltung anderer Staaten einzugreifen. Wir wollen nicht, das unsere Gesetze von anderen Ländern gemacht werden, andere wollen dies auch nicht. Griechenland hat für die gewährten Hilfen Auflagen zu erfüllen, auf deren Einhaltung wir bestehen können. Ansonsten gehört es aber zu den Gepflogenheiten demokratischer Staaten im Umgang miteinander, dass sie die jeweilige nationale Souveränität anderer Staaten respektieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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