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Volker Wissing
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Frage von Andreas B. •

Frage an Volker Wissing von Andreas B. bezüglich Gesundheit

Lieber Herr Dr. Wissing,

diese Tage geht der Pflege-Riester nach einem Treffen der Koalitionsspitzen durch das Kabinett. Die grundsätzliche Idee halte ich für begrüßenswert, da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung insbesondere in der Pflegestufe III bei weitem nicht ausreicht, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken. Damit ist bisher der schnelle Aufbrauch von Erspartem, der Rückgriff auf Angehörige und im schlimmsten Fall Hartz IV die Folge. Private Zusatzversicherungen können die Lücke decken.

Im Kabinettsentwurf ist jedoch der Ausschluss der Risikoprüfung, dafür die Aufnahme einer 5-jährigen Karenzzeit für die Leistung vorgesehen. Hier muss im Gesetzgebungsverfahren die Auswirkungen der "negativen Risikoselektion" berücksichtigt werden. Vereinfacht gesagt wird dieses Produkt vor allem für diejenigen attraktiv, die bisher aufgrund der Gesundheitssituation nicht privat aufgenommen wurden. Dies muss einkalkuliert werden und somit entstehen hohe Beiträge.

Sie sollten daher darauf einwirken, dass der an sich sinnvolle Weg auch auf der Produktseite sinnvoll weitergegangen werden kann,

freundliche Grüße
Andreas Berger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Berger,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Juni 2012.

In dem Maß, in dem die Gesellschaft älter wird, erhöht sich auch die Zahl pflegebedürftiger Menschen. Es ist absehbar, dass die Familien alleine nicht in der Lage sein werden, die Pflege der Angehörigen zu übernehmen. Auch die staatliche Pflegeversicherung dürfte in vielen Fällen nicht ausreichend sein, alle Pflegekosten abzudecken. Die Koalition hat deshalb auf Drängen der FDP den Einstieg in eine staatlich geförderte Zusatzversicherung beschlossen.

Eine staatliche geförderte Versicherung muss aber allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen offenstehen. Das Ziel der zusätzlichen privaten Pflegeversicherung ist gerade, dass möglichst jeder eine solche abschließt. Eine individuelle Risikoprüfung würde die Absicherung gerade den Menschen, die dieser besonders bedürfen, erschweren. Gerade diese hätten trotz erhöhter Gefährdung keine Möglichkeit, sich für den Fall ihrer Pflegebedürftigkeit abzusichern und wären damit weiterhin von ihren Familien oder staatlichen Leistungen abhängig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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