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Frage von Hans K. •

Frage an Volker Wissing von Hans K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wissing.

Ihrer Aussage,
„Damit war die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Regierung des gesamten Staatsgebietes.“ de facto ist die Bundesrepublik, die Regierung des gesamten Staatsgebietes, aber das war nicht meine Frage! Ich frage Sie einfach noch einmal, sonst macht ja das befragen der Abgeordneten keinen Sinn, wenn die Fragen nicht eindeutig beantwortet werden.
Meine Frage; war die Regierung der deutschen Bundesrepublik, in ihrem damaligen Geltungsbereich, bis zum 3.Oktober 1990 die de jure-Regierung, für Deutschland als Ganzes?
Ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, ab dem 3.Oktober 1990 die de jure-Regierung, für Deutschland als Ganzes?

Mit freundlichen Grüßen
Hans Klein

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Klein,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 11. Februar 2012.

Da Sie mir die gleiche Frage noch einmal stellen, kann ich Ihnen leider auch nur die gleiche Antwort geben: "Mit dem sogenannten Einigungsvertrag wurde die Selbstauflösung der DDR und damit die deutsche Wiedervereinigung beschlossen und am 3. Oktober 1990 mit Inkrafttreten des Vertrages formal umgesetzt. Damit war die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Regierung des gesamten Staatsgebietes."

Mit der Bundestagswahl am 2. Dezember 1990 wurde dann ein neues, gesamtdeutsches Parlament gewählt.

Sollten Sie auf einen anderen Aspekt hinaus wollen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie diesen direkt ansprechen könnten und mir damit die Möglichkeit geben würden, direkt darauf einzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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