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Frage von Hans K. •

Frage an Volker Wissing von Hans K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Wissing

Rechtsstatus der deutschen Bundesrepublik bis 1990
Frage: Ist es richtig, daß die Regierung der deutschen Bundesrepublik die einzige rechtmäßig konstituierte deutsche Regierung war, die unter Vorbehalt der obersten Gewalt der Besatzungsmächte im Namen Deutschlands sprechen und das gesamt deutsche Volk bis zur Wiedervereinigung in internationalen Angelegenheiten vertreten durfte und der genannte Status der Bundesrepublik nur bis zur friedlichen Wiederherstellung der deutschen Einheit, von den Besatzungsmächten zuerkannt wurde und die Regierung der deutschen Bundesrepublik anerkannte, nicht die de jure-Regierung ganz Deutschland als Ganzes war?

War die Regierung der deutschen Bundesrepublik, in ihrem damaligen Geltungsbereich, bis zum 3.Oktober 1990 die de jure-Regierung für Deutschland als Ganzes?
Ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, ab dem 3.Oktober 1990 die de jure-Regierung für Deutschland als Ganzes?
Kabinettsprotokoll, Bd 3 (1950 ll ), S. 149 f.

Mit freundlichen Gruß
Hans Klein

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klein,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Februar 2012.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Deutsche Demokratische Republik zwar nie formal anerkannt, allerdings hat sie den zunächst eingeforderten Alleinvertretungsanspruch auch nicht aufrecht erhalten können. So ist die DDR zwar nie von der Bundesrepublik Deutschland aber von anderen Staaten anerkannt worden. Mit dem Grundlagenvertrag von 1972 vereinbarten beide Staaten, dass keiner den anderen international vertreten könne, sich die jeweiligen Hoheitsgewalt sich auf das eigene Staatsgebiet beschränke und sicherten sich wechselseitig zu, die jeweilige Selbständigkeit und Unabhängigkeit in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren. Als Mitglied der Vereinten Nationen war die DDR ein souveräner Staat.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland war nicht die Regierung der DDR, dieses geht aus dem Grundlagenvertrag und insbesondere der Zusicherung, die Souveränität in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren, auch hervor. Trotzdem ist dieses nicht gleichbedeutend mit einer Anerkennung der DDR. Die Bundesregierung hatten stets an dem Anspruch eines geeinten Deutschlands festgehalten.

Mit dem sogenannten Einigungsvertrag wurde die Selbstauflösung der DDR und damit die deutsche Wiedervereinigung beschlossen und am 3. Oktober 1990 mit Inkrafttreten des Vertrages formal umgesetzt. Damit war die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Regierung des gesamten Staatsgebietes.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing

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