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Frage von Lari S. •

Frage an Volker Wissing von Lari S. bezüglich Finanzen

Hallo,

ich würde gerne wissen, wie Sie zum Thema Versteuerung von Techno-Veranstaltungen stehen. Bekanntlich setzt sich die FDP für eine –meines Erachtens zweifellos notwendige– Vereinfachung des Steuersystems ein. Mich interessiert aber konkret, wie Sie zu den Forderungen des Finanzamts Berlin gegenüber renommierten Techno-Clubs wie dem Berghain stehen und ob und wie Sie eine Differenzierung zwischen Konzerten und Diskotheken vornehmen würden.

Vielen Dank und beste Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Syrota,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Oktober 2011.

Ich stehe Ausnahmetatbeständen bei der Mehrwertsteuer generell kritisch gegenüber. Dieses ist mittlerweile auch Konsens unter nahezu allen politischen Parteien. So fordert die SPD in ihrem aktuellen finanzpolitischen Konzept " Nationaler Pakt für Bildung und Entschuldung - Wir denken an morgen": "Wünschenswert wäre es, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel, Kulturleistungen, den ÖPNV, die Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen und für medizinische Erzeugnisse zu konzentrieren und andere, nicht existenzielle Ausnahmen zurückzunehmen." Und auch die Grünen schreiben in dem Abschlussbericht ihrer Finanzkommission, dass sie "die Mehrwertsteuer vereinfachen wollen, in dem sie zahlreiche Ermäßigungen streichen."

Der Bund bestimmt zwar in weiten Teilen die finanzpolitische Gesetzgebung, deren Umsetzung sowie die Zuständigkeit für die Finanzverwaltung liegt bei den Ländern. Die Finanzbehörden vor Ort haben daher einen gewissen Ermessensspielraum, inwieweit sie gegenüber Techno-Clubs bereit sind den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Konzertverantstaltungen oder den vollen Satz für Party- und Tanzveranstaltungen anwenden. Es ist also an den Betreibern der Techno-Clubs gemeinsam mit der Berliner Finanzverwaltung nach einer Lösung zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB

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