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Volker Wissing
parteilos
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Frage von Bernhard P. •

Frage an Volker Wissing von Bernhard P. bezüglich Familie

Sehr geehrte/geehrter Abgeordnete/r,

als deutscher Staatsbürger (von Geburt), fühle ich mich meiner Grundrechte beraubt. Meine Ausländische Verlobte kann nicht ohne Deutsch Test einreisen.

Meine Situation:
Deutscher Staatsbürger (mit Geburt), seit 4 Jahren im Verhältnis mit meiner Verlobten aus Haiti. Arbeitsaufgabe 2008, um mit meiner Verlobten in der Dominikanischen Republik zusammenzuleben. Aus finanziellen Gründen 2011 zur Heimkehr gezwungen. Verlobte jetzt bei Eltern in Haiti. Währen den letzten 3 Jahren gemeinsamer Haushalt und Selbständigkeit in der Dominikanischen Republik.

2 Deutschkurse wurden bereits besucht. Eine Prüfung wurde abgelegt. Nicht bestanden da nur 51% erreicht, statt 60%. Es handelt sich dabei um 3 oder 4 Aufgaben. Einfache Deutschkenntnisse bei 60% ja, bei 51% nein? Typisch Deutsch?

Die zweite Prüfung scheint schlechter Ausgefallen zu sein.

Meine Frage:

Wie stehen Sie persönlich zu diesem absurden Gesetz? Und was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

Grundrecht 1: Würde des Menschen?
Grundrecht 2: Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit? Ohne Verlobte, Sorgen um Verlobte?
Grundrecht 3: Alle Menschen sind gleich? Nur die aus Haiti wohl nicht? Oder der in Deutschland kein Geld mehr hat?
Grundrecht 6: Ehe und Familie besonderer Schutz?

Und wie sieht es aus mit Europarecht? Warum könnte Sie einen Spanier oder Franzosen heiraten, einwandern und dann in Deutschland leben? Ich als Deutscher habe also nicht die selben Rechte, wie ein Franzose.

Verstand?: Haitianer, müssen um diesen Test zu bestehen, ein Visum für die Dominikanische Republik beantragen, sich in einem fremden Land zurechtfinden, um einen Test in einer Drittsprache abzuhalten. Unzumutbar? Kosten?

Ich werde diese Frage allen Abgeordneten stellen, und in einer Internet Kampagne veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Perkins,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. September 2011.

Es tut mir leid, dass Sie nach wie vor nicht mit Ihrer Verlobten zusammenziehen konnten und ich hoffe sehr, dass Ihnen dies möglichst bald gelingt. Den Sprachtest halte ich trotzdem für richtig. Schließlich soll es auch Ihrer Verlobten möglich sein, sich unabhängig von Ihnen in Deutschland zu bewegen und hier eine eigene Perspektive aufzubauen. Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind meines Erachtens dafür eine notwendige Voraussetzung. Ich bin überzeugt, dass Ihre Verlobte durch den Kontakt mit Ihnen ihre Deutschkenntnisse verbessern kann, so dass ein Bestehen des Tests eigentlich nichts im Wege stehen dürfte.

Auch wenn Ihre Verlobte noch nicht dauerhaft zu Ihnen nach Deutschland ziehen kann, so besteht vielleicht die Möglichkeit, dass sie über ein Touristenvisum einreist. Ich bin sicher, dass Sie in einem gemeinsamen Gespräch mit den zuständigen Behörden vor Ort einen Weg finden können, wie sie möglichst rasch zusammenziehen können.

Außerdem würde ich Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden, damit dieser Sie bei der Suche nach einer Lösung unterstützen kann. Im Rahmen des Petitionsverfahrens wird eine Stellungnahme der zuständigen Behörde zu Ihrem Anliegen eingefordert und anschließend geprüft, welche Möglichkeiten zu einer einvernehmlichen Lösung des Problems bestehen. Ich bin überzeugt, dass Sie im Rahmen dieses Verfahrens auch eine Möglichkeit finden können, wie die Durchführung des Sprachtests für Ihre Verlobte einfacher gestaltet werden kann.

Ich würde mich freuen, wenn diese Information hilfreich für Sie wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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