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Volker Wissing
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Frage von Heike R. •

Frage an Volker Wissing von Heike R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Dr. Wissing,

gegen ganz massiven finanzpolitischen und wirtschaftlichen Sachverstand, auch den von E.Stoiber, haben uns regierende Politiker in die gegenwärtige prekäre Eurosituation gezwungen. Diese geballte Inkompetenz ist doch nicht "gottgewollt", vielmehr ist sie Zeichen von total ausgeuferter Arroganz der Macht und verantwortungsloser Selbstherrlichkeit.

Weshalb kann man die verantwortlichen Politiker/Minister, nicht strafrechtlich zur Verantwortung ziehen? Weshalb ist es Bankroteuren und Hassadeuren erlaubt in der Finanzwirtschaft zu zu agieren, ohne dann für die katastrophalen Ergebnisse eintreten zu müssen? Weshalb werden Aufsichtsratsmitglieder, wie z.B. eine bekannte SPD Politikerin, wegen eklatanter Pflichtverletzung, zb. in der Bayern LB, nicht angeklagt? Wird der Kauf von Goldmünzen ab 2012 auch noch besteuert? Sehr geehrtter Herr Dr. Wissing, weshalb wirbt die Kanzlerin nicht um Vertrauen, indem sie dem Durchschnittssparer garantiert, dass seine , auch meine und Ihre, Spareinlagenm sicher sind und vom Staat garantiert werden? Was ist ein implodierender nationaler Einlagensicherungsfonds, Ihrer Ansicht nach, ohne Garantie der Regierung wert? Einklagbar ist nur, was schriftlich existiert. Ich erwarte ein Gesetz, dass dem deutschen Sparer sein Erspartes gesichert ist. Eine letzte Frage, im Falle eines Bankenbankrotts, weshalb ist mein Sparbuch dann weg, aber meine Baukreditschulden bei der Bank bleiben bestehen? ist dies nicht gesetzlich zu regeln?

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Juni 2011.

Wenn Sie jemanden strafrechtlich zur Verantwortung ziehen wollen, müssen sie ihm zunächst auch ein entsprechendes Fehlverhalten nachweisen können. Dieses mag einem zwar aufgrund der Fallkonstellation manchmal offensichtlich erscheinen, aber das kann nicht den strafrechtlichen Schuldnachweis ersetzen. Sie können nur jemand bestrafen, dessen Schuld auch bewiesen ist. Gerade in komplexen Organisationen ist der Nachweis, dass jemand für eine bestimmte Entscheidung verantwortlich ist, oftmals nur sehr schwer zu führen. Trotzdem darf das nicht einen Vorwand sein, um darauf zu verzichten. Die Unschuldsvermutung ebenso wie der Nachweis der Schuld sind zentrale Elemente unserer Rechtsverständnisses und -staates, die wir nicht ohne weiteres infrage stellen können.

Im Falle eines Bankenbankrotts wäre ihr Guthaben zunächst durch die Einlagensicherung abgesichert. Sollte die Bank insolvent sein, so bleibt Ihre Guthaben als Forderung bestehen und würde gemeinsam mit den Forderungen anderer Gläubiger aus der Insolvenzmasse bedient werden. Ihr Kredit würde dagegen der Insolvenzmasse der Bank zufließen und würde genutzt werden, um die Forderungen der Gläubiger und damit auch der Sparerinnen und Sparer zu bedienen.

Ihre Forderung nach einer staatlichen Garantie für alle Sparguthaben, ist zwar menschlich verständlich, in der Sache aber hochproblematisch. Sie sind Teil des Staates, das heißt in letzter Konsequenz richtet sich ihr Garantieanspruch gegen sich selbst. Der Staat hat kein Guthaben mit dem er für ihr Geld garantieren kann, wenn er ein entsprechendes Versprechen gibt, dann tut er dies mit Ihrem und dem Geld Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sollte es tatsächlich zum Schadensfall kommen, würde eine gigantische Umverteilung stattfinden, da die Personen, welche ihre Sparguthaben verloren haben, von denen entschädigt werden müssten, die keine Ersparnisse haben. Selbstverständlich würden auch Sie Ihren Anteil an den Garantiekosten tragen, z.B. in Form höherer Steuern, die der Staat erheben müsste, um die Sparguthaben zu refinanzieren. Ihre einzige Hoffnung wäre, dass Sie evtl. unterm Strich etwas mehr profitieren und etwas weniger bezahlen als andere. Um im Krisenfall für Ihr Sparguthaben garantieren zu können, muss der Staat sich das Geld von Ihnen holen. Aus diesem Grund halte ich eine entsprechende Garantie nur für einen klar begrenzten Ausnahmefall für sinnvoll. Sie ist mit Sicherheit aber keine langfristig sinnvolle, finanzpolitische Maßnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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