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Volker Wissing
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Frage von Bryan H. •

Frage an Volker Wissing von Bryan H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

auf welcher Rechtsgrundlage befürworten Sie eigentlich die vielen Milliarden Euro an Krediten sowie Bürgschaften etc., die der Bundestag für die Deckung von Defiziten der Staatshaushalte einiger Länder aufwendet, die ihrerseits von den dortigen Parteifunktionären vorsätzlich überschuldet worden sind?
Ich finde nämlich ausschließlich Rechtsgrundlagen, insbes. den Art. 125 der EU-Verträge, die explizit eine derartige Verwendung von Steuergeldern bzw. den Aufbau von Eventualverbindlichkeiten zulasten der Steuerzahler strikt verbieten.
Dementsprechend sind ja auch einige Klagen vor dem BVerfG anhängig.
Und noch eine Zusatzfrage habe ich in diesem Zusammenhang: Wenn es keine Rechtsgrundlage gibt: Ist es dann nicht so, dass die entsprechenden Personen, also auch Sie, für evtl. Schäden unbeschränkt und gemeinschaftlich haften für den Fall von Schäden?

Mit freundlichen Grüßen
Bryan Hayes

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Hayes,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21. Juni 2011.

Ihre Auffassung, dass die Maßnahmen zur Stabilisierung des Euros gegen geltendes Recht verstoßen, teile ich nicht. Auch das Bundesverfassungsgericht beurteilt die rechtliche Situation nicht so eindeutig wie Sie. Aus diesem Grund hat es auch einen entsprechenden Eilantrag gegen die Griechenlandhilfen abgelehnt. In seiner Begründung führte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich aus, dass bei einem Stopp der deutschen Beteiligung an der Hilfe der Allgemeinheit schwere Nachteile gedroht hätten, falls sich die Unterstützung für Griechenland im Nachhinein als verfassungsgemäß erwiesen habe. ( http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100507_2bvr098710.html )

Die Europäischen Verträge verbieten zwar die wechselseitige Übernahme von Schulden, sie erlauben aber gleichzeitig die Unterstützung in Notsituationen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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