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Volker Wissing
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Frage von Helmut L. •

Frage an Volker Wissing von Helmut L. bezüglich Finanzen

Steuervereinfachung und Bürokratieabbau können nur durch Abschaffung von ganzen Gesetzen oder §§ einhergehen.
Wie stellen Sie sich zu folgenden steuerneutralen Vereinfachungen?

1. Abschaffung Solidaritätszuschlag und Einbeziehung in Tarif (anschl. Änderung der Aufkommensverteilung auf Bund - Land - Gemeinden) Ersparnis 800.000.000 Buchungssätze und damit ca. 1 Milliarde €

2. Abschaffung Kfz-Steuer und Einbeziehung in Energie (Mineralölsteuer) - Steuer

3. Einführung Abgabenachweis an Finanzamt und damit Wegfall von Beitragsnachweisungen an 240 Krankenkassen, Meldungen an Minijobzentrale, Berufsgenossenschaften, Lohnsteueranmeldung, etc. Nur noch eine Zahlung des Arbeitgebers und diese nicht am 27. des laufenden Monats, sondern am 10. des Folgemonats. Ersparnis geschätzt 10 Milliarden durch weniger Meldungen und Prüfungen und geringeren Zahlungs- und Abstimmungsaufwand. Dies begrüßen 2 Millionen Betriebe, die sich mindestens 10 Meldungen x 12 Monate mit Aufwand von ca. 30 € ersparen.

4. Keine getrennte Kirchensteuererhebung, sondern zusammen mit Einkommensteuerbescheid in allen Bundesländern.

Vielen Dank im voaus für Ihre Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lorenz,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Juni 2011.

Ihre Vorschläge habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen.

Eine Überführung des Solidaritätszuschlages in den Einkommenssteuertarif sehe ich kritisch. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommens-, Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer. Sie müssten daher entweder die einzelnen Steuerarten soweit anheben, dass das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag weitgehend konstant ist, damit wäre er aber quasi in diesen Steuerarten integriert und seine Abschaffung damit mehr als zweifelhaft. Der Solidarpakt II läuft noch bis zum Jahr 2019. Mit dessen Ende müsste auch der Solidaritätszuschlag wegfallen. Wenn der Solidaritätszuschlag aber in andere Steuerarten integriert wäre, so halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass eine Regierung jeweils die Einkommens-, die Kapitalertrags- sowie Körperschaftssteuer reduzieren würde, um die durch das Auslaufen des Solidarpaktes freiwerdenden Mittel den Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben.

Die FDP hat in der Vergangenheit stets gefordert, die Kfz-Steuer auf die Mineralölsteuer umzulegen, schließlich ist die Mercedes-S-Klasse in der Garage weitaus weniger umweltschädigend, als das Drei-Liter-Auto auf der Autobahn. Ein wesentlicher Teil der Umweltbeeinträchtigungen durch den Autoverkehr sind nicht mit dem Auto an und für sich verbunden, sondern hängen mit dessen Nutzung zusammen. Leider konnte sich die FDP mit dieser Forderung nicht durchsetzen, da die Kfz-Steuer vor allem für die Umweltpolitiker als ein willkommenes Hilfsmittel zur Erreichung umweltpolitischer Zielsetzungen gesehen wird. Aus finanzpolitischer Sicht finde ich Ihren Vorschlag unterstüztenswert.

Ihre Forderung nach Einführung eines einheitlichen(?) Abgabennachweises kann ich zwar sehr gut nachvollziehen, halte dies aber in Anbetracht der Heterogenität der deutschen Versicherungslandschaft für schwierig umsetzbar. Schließlich gibt es nicht nur 240 Krankenkassen, es gibt auch entsprechend viele Tarifmodelle. Ich weiß nicht, ob ich Ihren Vorschlag richtig verstanden habe, aber einer Vereinheitlichung der Abgabennachweise müsste meines Erachtens zunächst eine Vereinheitlichung der Versicherungen bzw. Tarife vorausgehen. Auch wenn ich Ihre Meinung teile, dass eine Vereinfachung in diesem Bereich eine deutliche Entlastung für die Betriebe bedeuten würde, so habe ich doch Zweifel, ob diese Maßnahme so einfach umzusetzen ist.

Die Kirchensteuer ist in den Landesgesetzen geregelt, damit liegt die Zuständigkeit bei den Landesregierungen. Es wäre daher deren Aufgabe sich gemeinsam mit den jeweiligen Landeskirchen auf ein einheitliches Modell zu einigen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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