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Volker Wissing
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Frage von Werner F. •

Frage an Volker Wissing von Werner F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 25.2.

Ich möchte dennoch noch einmal nachhaken. Bei der von mir vorgeschlagenen Behandlung selbstverantworteter Investments in einem dezidierten Depot nach dem 12/60 Modell gibt es im Fall es "Verspekulierens" faktisch auch keine Förderung durch den Staat, denn es entsteht dann am Ende kein steuerpflichtiger Gewinn, der bevorzugt behandelt würde. Wäre dies anders, so würde ich Ihre Antwort problemlos akzeptieren können. Allerdings: Es klingt so ein wenig durch, dass es dem Bürger nicht zugetraut wird, gute von schlechten Investments zu unterscheiden. Glauben Sie mir: Manche können es - jedenfalls besser als Banken und Versicherungen....

Und - wenn ich einen Hauch von Kritik anklingen lassen darf - beim Wohn-Riester ist keineswegs sichergestellt, dass das geförderte Investment in die eigenen 4 Wände am Ende zu einem auch nur nominal positiven Resultat führt.

Wollen Sie Ihre Anwort überdenken oder ergänzen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Friedmann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. März 2011.

Ihre Argumente kann ich sehr gut nachvollziehen und ich teile auch Ihre Auffassung, dass es sehr viele Bürgerinnen und Bürger gibt, welche ihr Geld besser investieren, als manche Bank oder Versicherung. Trotzdem hat die Finanzkrise gezeigt, dass viele Menschen auch in riskante Anlageformen investieren, ohne sich des Risikos bewusst zu sein. Wenn dieses aus Erspartem erfolgt, ist das eine Sache, wenn dieses aber mit für die Altersversorgung angesparten und steuerlich geförderten Mittel, eine ganz andere. Das Verlustrisiko trägt schließlich nicht nur der Investor oder die Investorin, sondern die Gesamtgesellschaft, da Betroffene bei Verlust ihres Vermögens von der Allgemeinheit über die Grundsicherung finanziell abgesichert werden müssen.

Da das selbstgenutzte Wohneigentum die gebräuchlichste Form der Altersvorsorge in Deutschland ist, halte ich die Einbeziehung in die Riesterförderung für berechtigt. Durch die Immobilie ist die eigene Wohnung gesichert, was in aller Regel bereits einer deutlichen finanziellen Entlastung entspricht und im Ergebnis zu einem höheren, verfügbaren Einkommen führt.

Die Koalition wird sich im Rahmen der Diskussion über die Steuerreform auch mit einer Ausdehnung der Riesterförderung auf andere Anlageformen beschäftigen. Dabei geht es insbesondere, um die Ausweitung der Förderung auf weitere Anlageformen sowie die Einbeziehung von Selbstständigen. Damit entspricht die Koalition im Ansatz auch Ihrem Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB

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