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Volker Wissing
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Frage von Rolf W. •

Frage an Volker Wissing von Rolf W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

sehr geehrter Herr Dr. Wissing

Ich habe eine Frage bzgl. Meisterzwang. Die in der Weimarerzeit als unmodern abgeschaffte Handwerksordnung wurde 1935 von den "Nationalsozialisten" wieder eingeführt um das Handwerk "judenfrei" halten zu können. Seit dieser Zeit gilt diese, trotz kosmetischer Anpassungen, im Kern unverändert. Sie dient heute dazu jede Form von selbstständigen handwerklichen Tätigkeiten zu kontrollieren. Das heißt, man darf ohne Meisterprüfung und Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer, kein Gewerbe anmelden, geschweige denn einen Einmann/frau -Betrieb eröffnen. Dies auch dann nicht wenn sie einer Tätigkeit nachgehen möchten und diese auch bestens beherrschen, die nur am Rande das Kernhandwerk berühren.
Diese Einschränkung, der im Grundgesetz garantierten freien Berufswahl, passt überhaupt nicht mehr in die heutige Zeit und ist meines Wissens einmalig in Europa (Welt?)
Von den Millionen Arbeitslosen kann ein beträchtlicher Anteil irgendetwas mit dem er/sie den Lebensunterhalt verdienen könnte ohne das Sozialwesen belasten zu müssen.
Meine Frau z.B. betreibt ein kleine Haarflechterei, ihr Beruf -Zöpferin. Sie kann kunstvolle Rastas, Cornrows, Dreadlocks etc. herstellen - reine reversible Flechtarbeiten. Weil dies aber etwas mit Haaren zu tun hat, soll sie eine Frisörmeisterprüfung nachweisen. Es droht ein Verbot der Ausübung.
Man darf zwar Leute tätowieren, piercen, in Solarien bräunen, bekochen, Geistheilen, Lebensberatung u.v.a.m. - aber man darf keine Haare flechten.
Das Vollhandwerk ist übrigens als Reisegewerbe oder wenn der Handwerker aus einem EU-Land kommt ohne Meisterprüfung möglich. Das ist alles Murks und sollte ersatzlos gestrichen werden.
Meisterprüfung nur noch als Leistungsnachweis an der Wand aber nicht um sich unliebsame Konkurenz vom Halse zu halten.
DAS wäre doch eine schöne Aufgabe für eine liberale Partei.
Wie stehen sie bzw. die F.D.P. zur Liberalisierung/Abschaffung/Modernisierung der Handwerksordnung?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Wind,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21. Februar 2011.

Ihre Verärgerung darüber, dass Ihre Frau bestimmte Dienstleistungen evtl. nicht mehr anbieten darf, kann ich sehr gut verstehen, zumal ich davon ausgehe, dass Ihre Frau sehr sorgfältig und zuverlässig arbeitet. Das muss aber nicht bei jedem der Fall sein. Die Handwerksordnung schützt daher nicht nur Handwerker, sie schützt auch Verbraucher. Wenn die Menschen in Deutschland einen Handwerker anfordern, dann können sie sich in aller Regel auf gewisse Standards verlassen. Ohne Handwerksordnung könnte jeder sich eine beliebige Berufsbezeichnung zulegen und entsprechende Dienstleistungen anbieten. Ob die Person tatsächlich über fachliche Fertigkeiten verfügt, das würden die Kunden erst erfahren, wenn die Arbeit recht oder auch schlecht erledigt wäre. Die Handwerksordnung dient daher auch dem Verbraucherschutz. Wenn Sie in Deutschland einen Elektriker anfordern, dann wissen sie auch, dass eine qualifizierte und umfassend ausgebildete Fachkraft kommt. Für mich ist damit ein gewisser Standard verbunden, den ich nicht leichtfertig infrage stellen würde. Auch Sie werden vielleicht mal in die Situation geraten, in welcher Sie eine kompliziertere Reparatur zu erledigen haben und froh sein, wenn Sie nicht erst ein Aktenstudium machen müssen, um eine geeignete Fachkraft zu finden.

Die Handwerksordnung ist natürlich nicht in Granit gemeißelt, sie muss um neue Berufsbilder erweitert werden, wofür andere eventuell aufgegeben werden können. Im Kern sehe ich in ihr aber einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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