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Frage von Stephan L. •

Frage an Volker Wissing von Stephan L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wissing,

der Gesetzesentwurf datiert vom 04.10.2007. Die Bundestagswahl war am 27.09.2009. Wie kann es denn bitte sein, dass diese von Ihnen als ernstgemeinter Versuch der Umsetzung ins Feld geführte Initiative es nicht innerhalb von zwei Jahren geschafft hat, dass über Sie abgestimmt wurde? Was haben Sie persönlich, aber auch die FDP-Fraktion dahingehend unternommen, bzw. was unternehmen Sie ganz konkret. Schließlich kann eine Initiative zum Gesetz ja bekanntlich auch aus der Mitte des Bundestages kommen.

Vielen Dank vorab,

SL

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lieser,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10. Februar 2011.

Inwieweit die Gesetzesinitiative der großen Koalition ernst gemeint war, bitte ich Sie die entsprechenden Fachpolitiker von Union und SPD zu fragen.

Ihre Verärgerung über die zögerliche Umsetzung der Konvention kann ich nachvollziehen. Deutschland hat die Konvention zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Zur Umsetzung des Übereinkommens müssen verschiedene Bestimmungen des deutschen Strafrechts geändert werden. Diese waren Teil des von der Bundesregierung in den 16. Deutschen Bundestag eingebrachten, aber nicht beschlossenen Gesetzentwurfes. Neben diesen Änderungen ist zur Umsetzung außerdem eine Erweiterung des Straftatbestandes gegen Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) erforderlich.

Warum der Gesetzentwurf noch nicht wieder aufgegriffen wurde kann ich Ihnen leider nicht sagen, da als finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzender des Finanzausschusses mein Schwerpunkt auf der Finanzpolitik liegt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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