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Volker Wissing
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Frage von Heike R. •

Frage an Volker Wissing von Heike R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Dr. Wissing,
weil unsere Steuersystem die Inflation nicht berücksichtigt, steigt mit jeder nominalen Erhöhung des Bruttolohns auch die Einkommenssteuer, und zwar stärker als das Einkommen selbst.
Diese kalte Progression sorgt dafür, der der Warenkorb, den ich mir mit meinem Einkommen leisten kann, ständig kleiner wird. Also genau dass Gegenteil von "mehr Netto vom Brutto" !!
Jedes Übel hat einen konkreten Namen. Wer ist konkret verantwortlich, dass die FDP ihr "verbindliches" Wahlversprechen nicht umsetzt oder umsetzen kann?
Weshalb konnte H.Westerwelle überhaupt solche Versprechen als verbindlich deklarieren, an deren Umsetzung er sich auch persönlich messen lassen wollte, wenn er erstens die Haushaltslage scheinbar gar nicht kannte und zweitens, wie jetzt ersichtlich ist, gar nicht die Kraft hat dies durchzusetzen?
Noch eine Frage an Sie als Finanzexperten. Weshalb greift der Spitzensteuersatz schon bei 52.881 Euro? Dies bekommen doch schon die gut ausgebildeten Facharbeiter? Weshalb nicht erst ab z.b. 100.000 €, also ab den tatsächlichen Spitzenverdienern?
Zwischen 52.000 und 100.000 wird der gut ausgebildete Mittelstand geschröpft, den gerade die FDP entlasten wollte?
Weshalb stehen Milliarden für Rettungsschirme bereit, aber kein Geld für Steuerprogramme, die ihren Namen auch verdienen?
Konkret bis wann verschwindet die kalte Progression / versteckte Steuererhöhung?

Die Ökosteuer wurde seinerzeit eingeführt mit der Begründung damit die Rentensysrteme zu sichern, so der seinerzeitige Politikertenor! Wieviel Prozent der Ökosteuer fliessen heute in die Sozialversicherungen?

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Januar 2011.

Der Koalitionsvertrag sieht den Einstieg in die Beseitigung der kalten Progression vor, ursprünglich sollte dieser bereits zum 1. Januar 2010 verwirklicht werden. Auch wenn dies bislang nicht erfolgt ist, hält die FDP an dieser Forderung fest. Nachdem mittlerweile auch die CSU diese Forderung in ihr Steuerkonzept aufgenommen hat, gehe ich davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode Maßnahmen zur Beseitigung der kalten Progression in die Wege geleitet werden und das Versprechen der FDP damit umgesetzt wird.

Der Spitzensteuersatz greift bereits ab 52.881 Euro, da in der Vergangenheit die entsprechende Einkommensgrenze nicht mit der Inflation angepasst wurde. 1958 lag die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz bei 56.000 Euro. Seitdem wurden zwar regelmäßig die unteren Einkommensschichten entlastet, dafür wurden aber mittlere und hohe Einkommen entsprechend belastet. Die kalte Progression hat über den langen Zeitraum dazu beigetragen, dass heute nicht mehr nur Manager und Geschäftsführer den Spitzensteuersatz zahlen, sondern bereits gut verdienende Facharbeiter. Trotzdem dominiert in Deutschland immer noch die Wahrnehmung, dass jemand der dem Spitzensteuersatz unterliegt auch ein Spitzenverdiener sein muss. Die ausgebliebenen Anpassungen der Einkommensgrenze im Zusammenwirken mit der kalten Progression haben zwar niemanden zu einem Spitzenverdiener gemacht, aber viele zu Spitzensteuersatzzahlern. Hier http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?steuersatz.htm finden Sie eine ausführliche Darstellung der Änderungen des Einkommenssteuersystems in Deutschland.

Die Einnahmen aus der Ökosteuer lagen bis 2008 bei ca. 17 Mrd. Euro. Mittlerweile wird das Aufkommen aus der Ökosteuer nicht mehr separat erfasst, da die Ökosteuer keine eigenständig Steuer, sondern vielmehr ein Aufschlag auf bestehende Steuern darstellt. Aus diesem Grund kann ich Ihnen leider auch nicht sagen, welcher Anteil der Ökosteuer in die Rentenversicherung fließt. Das Aufkommen aus der Ökosteuer wird nahezu vollständig zur Finanzierung der Rentenversicherung herangezogen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung lag vor Einführung der Ökosteuern über 20% und wurde auf 19% abgesenkt. Seit 2007 liegt er stabil bei 19,9%. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen müssten die Beiträge zur Rentenversicherung ohne die Einnahmen aus der Ökosteuer um 1,7 Prozentpunkte höher liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB

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