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Volker Wissing
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Frage von Ralf B. •

Frage an Volker Wissing von Ralf B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

vielen Dank fuer Ihre Antwort vom 03.12.2010 (auf meine Frage vom 29.11.2010). Ich glaube, Ihre Antwort in Grundzuegen verstanden zu haben.

Die beiden "Zitate" stammen auf dem Einkommensteuer-Formular KAP 2009/ 2010 und werden dem Buerger ohne weitere Erklaerungen "serviert".

Die Unverstaendlichkeit der Formulare nimmt permanent zu - ich werde mit Elementen aus AO, EStG, AStG, DBA, ZIV, AIG, UmwStG konfrontiert und soll diese Erklaerung fuer die Richtigkeit unterschreiben, und die Finanzverwaltung redet sich mit dem Argument, Sie duerfte steuerlich nicht beraten, bei Nachfragen heraus.

Setzen Sie in Zukunft von Ihren Steuerbuergern einen erfolgreichen Abschluss als Steuerberater voraus?

Wer ist eigentlich zustaendig fuer die Formulierung von Steuerformularen und deren Erlaeuterungen? Sicherlich hat diese Person einen Steuerberater, der ihr die Formulare ausgefuellt zur Unterschrift vorlegt.

Als BWLer kann ich die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von gewissen Ansaetzen nicht verstehen. Koennten Sie mir bspw. erlaeutern, warum im Rahmen vom Bezug neuer Aktien Bezugrechte mit einem Anschaffungskurs von 0 in die Anschaffungskosten neuer Aktien eingehen? Ich verstehe dies aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht. Ein Erwerb neuer Aktien durch Bezugsrechtsausuebung ist meiner Meinung nach identisch mit dem Kauf neuer Aktien am Markt (nach Abschluss der Kapitalerhoehung).

Vielen Dank im Voraus fuer die Beantwortung meiner Fragen.

In der Hoffnung auf verstaendliche Formulare fuer das Steuerjahr 2011
verbleibe ich

mit freundlichen Gruessen

Ralf Bauer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bauer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. Dezember 2010.

Das Problem der Umständlichkeit vieler Steuerformulare liegt mit darin begründet, dass die Normalbürger kaum einen Einfluss darauf haben. In aller Regel werden diese Formulare von der Verwaltung konzipiert, diese berücksichtigt dabei zwar ihre Bedürfnisse, die der Bürgerinnen und Bürger werden aber nur bedingt einbezogen. Die Folge ist, dass unsere Steuerformulare zwar einigermaßen gut den rechtlichen und bürokratischen Anforderungen entsprechen, für Laien aber unverständlich sind. Aus diesem Grund ist die FDP stets für eine umfassende Steuervereinfachung eingetreten. Eine solche lässt sich aber nur erfolgreich umsetzen, wenn sie nicht aus der Perspektive der Verwaltung, sondern der Bürgerinnen und Bürger gedacht und gemacht wird.

Die Anschaffungskosten von Bezugsrechten sind zwar mit 0 € anzusetzen (§ 20 Abs. 4a Satz 4 EStG). Der Erlös aus dem Verkauf von Bezugsrechten entspricht damit einem Reingewinn und unterliegt der Abgeltungssteuer. Bei dem Verkauf "junger Aktien" müssen die Anschaffungskosten nicht mehr berücksichtigt werden, da der Wert der Bezugsrechte mit Null angesetzt wurde. Auf diese Weise erhöht sich der abgeltungssteuerpflichtige Veräußerungsgewinn, gleichzeitig reduziert sich aber der steuerliche Verlust. Mit anderen Worten, die Regelung dürfte vor allem fiskalische und wahrscheinlich auch bürokratische Gründe haben, da zum einen die Steuereinnahmen steigen, zum anderen die Berücksichtigung von Anschaffungskosen für Bezugsrechte entfallen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB

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