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Volker Wissing
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Frage von Thomas K. •

Frage an Volker Wissing von Thomas K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

zusammen mit den finanzpolitischen Spitzen der CDU-Fraktion haben Sie eine Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrages für Arbeitnehmer von 920 EUR auf 1000 EUR vorgeschlagen. Begründung:Vereinfachung und Beschleunigung der Steuererklärung.
Die dürfte allerdings nur wenige treffen; nämlich genau die, die bisher für die 80 EUR Differenz eine Steuererklärung erstellt haben.
Dafür ist ein Mitnahmeeffekt für all jene, deren tatsächliche Werbungskosten unter der alten Grenze liegen. Und das sind deutlich mehr. Dorthin wird auch der Löwenbetrag der geschätzten 330 Mio. EUR fließen.
Der Steuergerechtigkeit im Sinne eines Nettoprinzips haben Sie damit einen Bärendienst erwiesen.

Wird künftig nur noch pauschaliert und vereinfacht wie bei der Abgeltungssteuer?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Kohl

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kohl,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Dezember 2010.

Dem Bundesministerium der Finanzen zufolge profitieren 22 Mio. Bürgerinnen und Bürger, nahezu alle Einkommenssteuerzahlerinnen und -zahler, von dieser Maßnahmen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird pauschal bei der Steuerfestlegung entlastend berücksichtigt - bei allen Steuerpflichtigen. Natürlich ist es jedem freigestellt, wenn er davon ausgeht, dass seine steuerlich absetzbaren Ausgaben über diesem Betrag liegen, weiterhin die entsprechenden Belege zu sammeln und diese beim Finanzamt einzureichen.

Das Streben nach individueller Einzelfallgerechtigkeit macht das Steuerrecht bürokratisch und führt durch die Vielzahl von Einzelregelungen dazu, dass die Vorschriften sowohl von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, als auch von der Finanzverwaltung kaum noch verstanden geschweige denn richtig angewendet werden können. Das erzeugt auch rechtliche Unsicherheit, führt zu mehr juristischen Auseinandersetzungen und verstärkt bei den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck eines ungerechten Steuersystems. Ich halte es daher für richtig, wenn wir im Steuerrecht vermehrt auf Pauschalen setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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