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Volker Wissing
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Frage von Ralf B. •

Frage an Volker Wissing von Ralf B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

koennten Sie mir bitte in verstaendlichen Worten folgende Sachverhalte und insbesondere deren Unterschied erklaeren:

- Verluste nach § 23 EStG nach der bis zum 31. 12. 2008 geltenden Rechtslage
- Verluste nach § 22 Nr. 3 EStG nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage

Vielen Dank im Voraus fuer die Beantwortung.

Mit freundlichen Gruessen

Ralf Bauer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bauer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29. November 2010.

Aufgrund der von Ihnen übermittelten Informationen kann ich leider nur versuchen, Ihnen die grundlegenden Unterschiede zwischen einer Verlustanrechnung bei Einnahmen nach § 23 Einkommenssteuergesetz (EStG) und § 22 EStG darzulegen.

§ 22 Nr.3 erfasst (Dienst-)Leistungen und Vermögensnutzungen im Privatbereich. Verluste lassen sich nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnen.

§ 23 erfasst Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, Verluste sind auch hier nur mit Gewinnen aus dieser Einkunftsart verrechenbar. Neu ist seit dem 1.Januar 2009, dass Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören, entsprechende Verluste können wiederum nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden (also nicht mehr mit Gewinnen aus Einkünften nach § 22).

Ich würde mich freuen, wenn diese Informationen hilfreich für Sie wären.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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