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Frage von Heike R. •

Frage an Volker Wissing von Heike R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr.Wissing,

das Niedersächsische Finanzgericht hat befunden, dass der "Soli" seit 2007 seine Grundlage verloren hat und damit verfassungswidrig ist. Nach der Begründung des Gerichts handele es sich bei dem Solidaritätszuschlag um eine sogenannte Ergänzungsabgabe. Diese sei aber nur für eng begrenzte Zeiträume zulässig. Sollen darüber hinausgehende Zeiträume finanziert werden, so sei eine Ergänzungsabgabe unzulässig (Finanzgericht Niedersachsen, vom 25.11.2009).

Wann wird das BVG dies bestätigen?

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. September 2010.

Als finanzpolitscher Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion habe ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Solidaritätszuschlag begrüßt, da mit dieser endlich Klarheit herrscht. Dass der Soli verfassungsgemäß ist, darf aber keine Ausrede für eine Fortführung bis zum Sankt Nimmerleinstag sein. Das Urteil des Verfassungsgerichts hat dem Staat eine Atempause verschafft, ihm aber nicht die politische Entscheidung über die Zukunft des Soli abgenommen.

Soli ist mit der erklärten politischen Absicht eingeführt worden, damit den Aufbau Ost zu finanzieren. In dem Maße, indem der Aufbau Ost vollendet ist, muss auch der Soli zurückgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB

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