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Volker Wissing
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Frage von Ralf N. •

Frage an Volker Wissing von Ralf N. bezüglich Finanzen

Lieber Herr Wissing,

Sie traten stets für eine sinnvolle Reform der Mehrwertsteuer ein und stehen als Mitglied der FDP staatlichen Subventionen kritisch gegenüber. Wie rechtfertigen Sie die Ermäßigung für Übernachtungen, die nachweislich nur eine strukturkonservierende Branchensubvention und ordnungs- und steuerpolitisch nicht nachzuvollziehen ist? Wie passt diese Maßnahme zur Finanzpolitik Ihrer Partei?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Nagel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8. September 2010.

Wie Sie dem beigefügten Artikel aus dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" entnehmen können, habe ich den ermäßigten Umsatzsteuersatz für das Hotelgewerbe abgelehnt. Ich habe es schon zu Oppositionszeiten auch innerhalb der FDP strikt abgelehnt, die Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf andere Waren, Branchen oder Dienstleistungen zu fordern.

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die Hotellerie war nicht ohne Grund Teil des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, da damit Investitionen gefördert werden sollten. Die beständige Infragestellung ist kontraproduktiv, da sie dazu führt, dass Hoteliers eben nicht investieren, sondern den ermäßigten Umsatzsteuersatz als zusätzlichen Gewinn mitnehmen. Es ist eine Sache, einen ermäßigten Umsatzsteuersatz einzuführen, wenn man ihn aber eingeführt hat, muss das Gewerbe die Chance haben, den Beweis zu erbringen, dass diese Maßnahme volkswirtschaftlich sinnvoll war. Dass die Politik der Koalition insgesamt richtig ist, zeigt ein Blick auf die Arbeitslosenzahlen, waren zu Zeiten der rot-grünen Regierung ca. 5 Mio. Menschen ohne Arbeit, so sind es jetzt noch 3 Mio.. Auch wenn selbst das noch bei weitem zu viele sind, zeigt es doch, dass die Politik der schwarz-gelben Koalition insgesamt betrachtet, die richtigen Schwerpunkte setzt.

Es wird noch in dieser Legislaturperiode eine Kommission zur Reform der ermäßigten Umsatzsteuersätze geben. Dabei dürfen aber nicht Einzelfallregelungen im Vordergrund stehen, vielmehr muss es darum gehen, ein in sich schlüssiges und stimmiges Gesamtkonzept zu erarbeiten. Ob dieses noch in dieser Legislaturperiode möglich sein wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund den ermäßigten Umsatzsteuersatz für das Hotelgewerbe momentan infrage zu stellen, nicht zuletzt, weil Unternehmen auch halbwegs verlässliche Investitionsbedingungen benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB

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