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Volker Wissing
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Frage von Matthias A. •

Frage an Volker Wissing von Matthias A. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Wissing!

bisher haben Sie die vielen Fragen stets kompetent und ehrlich beantwortet, Danke!
Ich frage Sie als mein gewählter Abgeordneter: vor wenigen Tagen ging die noa bank GmbH&Co. KG, eine alternative, ökologisch und ethisch orientierte Bank, pleite. Ca. 13.000 Anleger hatten der Bank ca. 172Mio.€ Spareinlagen anvertraut.
"Die Website der Bank, unter deutscher Bankenaufsicht, betont die Sicherheit der Einlagen, diese seien durch die Einlagensicherung deutscher Banken (EdB) sowie durch die Garantie der Bundesrepublik Deutschland geschützt.",( http://www.noabank.de/die-noa-bank/sicherheit-und-garantie )
"Einen Tag nach der Pleite der Bank am 19.08.2010, verlautbarte das Finanzministerium, das die Garantie der Bundesregierung vom 05.10.2008 für diesen Fall nicht gälte, denn man habe mit der Garantie nur Banken gemeint, die in Folge der Finanzmarktkrise 2008 zusammenbrechen würden. Bei der noa Bank seien dagegen eigene Managementfehler schuld." Und "bei der Kaupthing Bank damals hieß es, sie hätte nur eine deutsche Niederlassung, deshalb erfasst die Garantie sie nicht, gemeint wären nur in Deutschland lizensierte Banken." ( http://www.ftd.de/politik/deutschland/:einlagensicherung-merkels-ehrenschuld/50159170.html )
Diese Aussage ist für mich völlig unverständlich! Der Wortlaut der Erklärung der Kanzlerin war eindeutig: die Bundesregierung steht für die Einlagen der Sparerinnen und Sparer ein. Steinbrück ergänzte: nicht ein Sparer würde auch nur einen Euro verlieren. Welche Halbwertszeit hat eigentlich heutzutage die Erklärung einer Kanzlerin oder eines Ministers? Und was ist das für eine Art, dass man nach jeder Bankenpleite auf Neue im Nachhinein erklärt, was man alles noch nicht gemeint habe?
Eine Garantie, die niemals eingelöst wird, ist wertlose Bauernfängerei. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Von Ihnen als Vertreter der Südpfalz hoffe ich auf baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Matthias Avril

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Avril,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24. August 2010.

Bezugnehmend auf die von Ihnen aufgeführten Zahlen der noa-Bank (13.000 Anleger, 172 Mio. Spareinlagen), ergibt sich ein durchschnittlicher Anlagebetrag in Höhe von ca. 13.230 Euro, das heißt für die Mehrheit der Anlegerinnen und Anleger dürfte die Einlagensicherung der Banken in Höhe von 50.000 Euro ausreichend sein.

Die Garantie des ehemaligen SPD-Finanzministers und der Bundeskanzlerin bezog sich auf die Auswirkungen der Finanzkrisen. Sie war aber keinesfalls als Ewigkeitsgarantie sämtlicher Spareinlagen bei allen Banken gedacht. Ziel der damaligen Garantie war es, das Entstehen einer Panik und damit weitere Verwerfungen auf den Finanzmärkten zu verhindern. SPD und CDU/CSU haben diese Garantie aber nie in ein entsprechendes Gesetz gefasst, so dass es keinen entsprechenden Rechtsanspruch gibt. Eine dauerhafte Absicherung sämtlicher Sparguthaben bei allen deutschen Geldinstituten würde den Staat überfordern. Aus diesem Grund halte ich es für richtig und notwendig, dass ein Rest Eigenverantwortung für die Anlage ihres Geldvermögens bei den Sparerinnen und Sparern verbleibt. Unabhängig von der Garantie der rot-schwarzen Bundesregierung, haben die Anlegerinnen und Anleger auch die Möglichkeit, ihr Geld bei Instituten anzulegen, die über eine deutlich höhere Einlagensicherung verfügen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB

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