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Volker Wissing
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Frage von Martina K. •

Frage an Volker Wissing von Martina K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Dr. Wissing,

sicher ist ihnen bekannt, dass die Kinderwunschbehandlung in Thüringen, Sachsen und auch unserm Nachbarland, dem Saarland, wieder zu 100% unterstützt wird. Leider in Rheinland_pfalz immer noch nicht.

Mein Mann und ich gehören zu einem der vielen ungewollt kinderlosen Paaren und es ist uns nicht möglich eine künstl. Befruchtung zu bezahlen, da 50% immer noch viel zu viel sind. Wenn man bedenkt, dass man bei einer erfolgreichen Schwangerschaft ja schließlich auch Anschaffungen und ebenfalls Verantwortung dafür hat, das Kind dann zu ernähren. Dann auf einem Berg Schulden zu sitzen ist doch sicherlich nicht erstrebenswert.

Die demographische Entwicklung zeigt ebenfalls, dass unbedingt mehr Nachwuchs gebraucht wird.

Mir ist wohl bekannt, dass Bund und Länder stark verschuldet sind, dennoch ist mir unklar, wieso in ein so wichtiges Thema nichts investiert wird, es sogar aus dem Koalitionsvertrag schlichtweg gestrichen wurde???? Diese finanzielle Unterstützung gibt dem Land schließlich auch wieder Geld zurück!

Daher bitte ich sie, sich für dieses Thema zu engagieren und Menschen, die in unserer Lage sind zu unterstützen.

Vielen Dank

M.K.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau König,

vielen Dank für Ihre Frage vom 3. Juli 2010.

Es tut mir sehr leid, dass Sie Schwierigkeiten haben sich den Kinderwunsch zu erfüllen. Ich kann mir vorstellen, dass diese Situation für Sie und Ihren Mann eine erhebliche Belastung darstellt. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet zwar nach wie vor einen Beitrag zu den Kosten einer künstlichen Befruchtung, allerdings ist dieser an enge Voraussetzungen geknüpft, umfasst nur noch 50% der Kosten, außerdem werden nur noch 3 Versuche finanziert. Der Bundesfinanzhof München hat in einem Urteil entschieden, dass die Aufwendung auch einer nicht verheirateten Frau für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar ist (Urteil vom 10.5.2007, III R 47/05. Wie Sie dem Text entnehmen können gilt gleiches selbstverständlich auch für verheiratete Frauen.

Den entsprechenden Gesetzestext habe ich Ihnen beigefügt. Auch wenn dieses keine Garantie für eine Erfüllung Ihres Kinderwunsches ist, so könnten Sie auf diese Weise zumindest die finanzielle Belastung etwas begrenzen.

Ich würde mich freuen, wenn dieser Hinweis hilfreich für Sie wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB

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