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Frage von Hubert J. •

Frage an Volker Wissing von Hubert J. bezüglich Finanzen

Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (SteuerHBekG) hier: Aussetzung des Vollzugs.

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing.

Im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zu obigem Gesetz wird der damalige BMF Minister Steinbrück lt. Plenarprotokoll 16/220 vom 07.05.2009 mit folgender Bemerkung zitiert: „..Gemäß den Steuerschätzungen für Deutschland verlieren die öffentlichen Haushalte durch Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wahrscheinlich weit über 100 Milliarden Euro“...( http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16220.pdf )

Das Gesetz ist am 29.Juli 2009 in Kraft getreten.
Zur Durchführung ist dazu eine Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV) am 25.09.2009 erlassen worden.
Am 5. Januar 2010 hat der BMF der CDU/CSU/FDP-Koalition, Min Schäuble, mit dem Vorgang AZ IV B 2-S1315/08/10001-09 die Verordnung aufgehoben und somit den Nichtvollzug des Gesetzes veranlasst. (siehe auch: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/017/1701765.pdf

Im Ergebnis führt dies zu einer Gefährdung der gesamten öffentlichen Haushalte. (Bund, Länder, Städte und Kommunen) und wird über kurz oder lang zum Zusammenbruch der Republik führen. Der Staat kann nicht auf 100 Mrd. Euro jährlich verzichten.
Wir haben kein Ausgabeproblem, sondern nur ein Problem des vorsätzlichen, skandalösen Nichtvollzugs der vorhandenen Steuergesetze!

Frage:
Warum tragen Sie als FDP Abgeordneter und Vorsitzender des Finanzausschusses diese Vorgehensweise mit?

Mit freundlichen Grüssen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Jenni,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Juli 2010.

Beigefügt finden Sie den vollständigen Text des sogenannten Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes. Das Gesetz sieht vor, die Bundesregierung zu ermächtigen, "bestimmte steuerliche Regelungen ganz oder zum Teil nicht anzuwenden, sofern die erhöhten Nachweispflichten nicht erfüllt werden, wenn Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Personenvereinigungen in Staaten oder Gebieten bestehen, die die Standards der OECD zum Auskunftsaustausch in Steuersachen nicht akzeptieren." Wie Sie der ebenfalls beigefügten so genannten OECD-Liste entnehmen können, gibt es mittlerweile weltweit kein Land mehr, welches die OECD-Standards nicht erfüllt. Damit ist das so genannte Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz weitgehend gegenstandslos geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB

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