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Frage von Björn S. •

Frage an Volker Wissing von Björn S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Dr. Volker Wissing,

auf diversen Homepages (beispielsweise bei: Süddeutsche.de: http://www.sueddeutsche.de/politik/personalmangel-in-steuerbehoerden-tausende-finanzbeamte-fehlen-1.4129 ; ntv: http://www.n-tv.de/politik/15-000-Steuerbeamte-fehlen-article806800.html ; Welt Online: http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article7066401/15-000-Steuerbeamte-zu-wenig.html ) war am 02.04., 03.04. bzw. 06.04.2010 zu lesen, dass ca. 15.000 Steuerfahndern die zusammen jährlich mehrere Milliarden Euro "erwirtschaften" könnten, fehlen.
Diese Variante zur Haushaltskonsolidierung über Mehreinnahmen und in dem man neue Arbeitsplätze schafft, wäre doch eine einfach zu vermittelnde Variante.
Wurde dieser Ansatz in den Diskussionen zu den anstehenden "Steuersparpaketen" angedacht oder kommt diese Denkweise nicht in Betracht?
Ich freue mich auf eine Antwort.

MfG
Björn Schwarz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29. Juni 2010.

Die Forderungen nach mehr Steuerprüfern wird immer wieder erhoben. In unserem föderalen System ist die Steuerverwaltung aber Sache der Länder, das heißt die Länder sind auch für die personelle Ausstattung der Finanzbehörden zuständig. Das Problem ist, dass die Länder im Falle der Einstellung zusätzlicher Steuerprüfer die höheren Lohnkosten tragen müssten, das zusätzliche Steueraufkommen würde aber nur zu einem Teil ihnen zu gute kommen. Aus diesem Grund ist die Bereitschaft der Länder die Finanzbehörden mit zusätzlichem Personal auszustatten nur gering.

Immer wieder wurde, nicht zuletzt auch während der Föderalismuskommission II, eine Zuständigkeit des Bundes für die Finanzverwaltung bzw. eine so genannte Bundessteuerverwaltung gefordert. Auch die so genannte große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat es nicht geschafft, in der Föderalismuskommission II hier klare Strukturen zu schaffen. Für die Einführung einer Bundeszuständigkeit in der Steuerverwaltung müsste eine Verfassungsänderung vorgenommen werden. Die dazu notwendigen Mehrheiten sind derzeit nicht in Sicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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