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Volker Wissing
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Frage von Ralf G. •

Frage an Volker Wissing von Ralf G. bezüglich Finanzen

Werter Herr Wissing,

warum wird jetzt, wo alle Möglichkeiten suchen um den Finanzhaushalt von Deutschland zu stabilisieren - sogar das BVerfG urteilte unlängst dazu ( http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,699952,00.html ), nicht mal ansatzweise darüber nachgedacht, an der Bürokratie zu sparen, wenn jemand mit einer "geringen Menge" gefasst wird?

Worauf ich genau hinaus möchte: Bei dem Fund einer "geringen Menge" wird das Verfahren, wenn keine weiteren schwerwiegenden Gründe vorliegen, i.d.R. eingestellt. Da allerdings nur der Konsum (von egal was) legal ist, muss ein Staatsanwalt und die Polizei den "Besitz" bearbeiten.

Aber dennoch werden laut "Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum illegaler Drogen in Deutschland" (S. Mostardt, S. Flöter, A. Neumann, J. Wasem, T. Pfeiffer-Gerschel, siehe http://j.mp/a1MgUm - bezahlt vom Bundesministerium für Gesundheit) ganze 3,7 bis 4,5 Millarden Euro (davon alleine 1,2 Mrd. Euro für Polizeikräfte) für die Repression ausgegeben?

Hinsichtlich der Internationalen Verträge (siehe Frage von Herrn Steldinger vom 25.5.2010 bei der Drogenbeauftragten Dyckmans) sollte auch so eine "Regelung" möglich sein um die Gerichte und Behörden entlasten?

mfg,
Ralf Grunhack

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Grunhack,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Juni 2010.

Wenn ich die von Ihnen erwähnte Veröffentlichung (http://j.mp/a1MgUm) richtig verstanden habe, so beziehen sich die Ausgaben in Höhe von 3,7 bis 4,5 Mrd. Euro auf die Gesamtheit aller "Präventions-, Interventions- und Repressionsmaßnahmen". Diese umfassen allerdings nicht nur so genannten "weiche", sondern auch "harte" Drogen. Dem stehen gegenüber Kosten der Drogenkriminalität in Höhe von rund 2 Mrd. Euro sowie Kosten für die Sozialversicherungsträger in Höhe von rund 1,6 Mrd. Euro. Die Studie lässt meines Erachtens nicht erkennen, welcher Kostenanteil auf die Strafverfolgung von Personen, die mit einer "geringen Menge" erwischt wurden, entfällt.

Ich kann verstehen, dass Sie die Situation als rechtlich unbefriedigend empfinden. Die Straffreiheit, die für das Mitführen einer "geringen Menge" gilt, ist nicht gleichbedeutend mit einer Legalisierung, sondern Ausdruck dessen, dass der Staat einerseits den Konsum von so genannten weichen Drogen für bedenklich erachtet, andererseits eine gewissen Verhältnismäßigkeit wahren und niemanden leichtfertig kriminalisieren will. Ich halte dies für eine angemessene Vorgehensweise.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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