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Volker Wissing
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Frage von Uwe E. •

Frage an Volker Wissing von Uwe E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte|r Abgeordnete|r des Bundestages,
ist es in der Krise nicht Notwendig, nicht nur bei den Schwächsten der Gesellschaft zu sparen, sondern auch den Leistungsfähigen keine Steuergeschenke zu machen?
Sollten Sie sich daher nicht vernünftigerweise parteiübergreifend für einen Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 56%, wie zu Zeiten Herrn Dr. Helmut Kohls, eintreten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Engelmann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Juni 2010.

Wenn Sie den Spitzensteuersatz ansprechen, dann sollten Sie sich auch anschauen, wer diesen bezahlt. In der öffentlichen Wahrnehmung steht der Spitzensteuersatz oftmals für Spitzenverdiener, dem ist aber nicht so. Der Spitzensteuersatz ist ab einem Jahreseinkommen von 52.882 € fällig, das heißt, dass das Steuerrecht schon manchen gut verdienenden Facharbeiter zum Spitzenverdiener erklärt. Der von Ihnen aufgeführte Spitzensteuersatz in Höhe von 56% galt bei seiner Einführung 1975 für ein Jahreseinkommen in Höhe von 130.020 DM bzw. ca. 66.500 Euro ( http://www.steuervereinfachung.de/TarifgeschichteoF.pdf ).

Unterstellt man eine Inflationsrate in Höhe von 2 %, so müsste die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz heute bei ca. 133.000 Euro liegen ( http://www.zinsen-berechnen.de/inflationsrechner.php ). Um soziale Ungerechtigkeiten zu vermeiden, müssten der Einkommenssteuertarif und insbesondere die jeweiligen Tarifstufen an die Inflation angepasst werden. Die rot-grüne Bundesregierung hat zwar 1998 den Spitzensteuersatz auf 53% gesenkt, gleichzeitig hat sie aber auch die entsprechende Einkommensgrenze, ab welcher dieser zu entrichten ist, nicht etwa angehoben, sondern auf 120.042 DM bzw. 61376 Euro gesenkt. Damit wurde die Umwandlung des Spitzensteuersatzes in einen Regelsteuersatz für die Mitte zusätzlich beschleunigt. Wenn Sie wissen wollen, wie sich der Spitzensteuersatz tatsächlich im Laufe der Zeit verändert hat, dann schauen Sie einfach mal, wer 1975 ein Einkommen in Höhe von über 130.000 DM hatte und wer heute ein Einkommen über 52.882 Euro hat. Früher betraf der Spitzensteuersatz vor allem gutverdienende Manager und Geschäftsführer, heute setzt er bereits bei Facharbeitern an. Und nicht weil die Menschen so viel reicher geworden wären, sondern weil das Steuersystem kaum an die Inflation angepasst wurde.

Die Koalition hat mit dem Sparpaket vor allem Maßnahmen rückgängig gemacht, die von CDU/CSU eingeführt wurden. Als SPD und Grüne Hartz IV eingeführt haben, gab es kein Elterngeld und ein solches war auch nicht geplant. Wenn diese Parteien diese Kürzungen heute als sozial unverantwortlich bezeichnen, dann muss das, was sie damals beschlossen haben ebenfalls unverantwortlich gewesen sein. Eine Familie mit 2 Kindern die Hartz IV-Leistungen bezieht erhält inkl. Elterngeld rund 1885 € vom Staat - netto! ( http://twitter.com/kristinakoehler/status/15653250600 ) Das ist ein Betrag der vielen Beschäftigten nicht zur Verfügung steht. Insofern halte ich die Kürzung des Elterngeldes für Hartz IV-Empfänger für verhältnismäßig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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