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Volker Wissing
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Frage von Astrid D. •

Frage an Volker Wissing von Astrid D. bezüglich Gesundheit

Ich finde, das was da passiert ist der größte Unfug aller Zeiten, warum soll der Sparkassenleiter der VR-Bank in Landau mit einem Monatsgehalt von 50.000,- € den gleichen Beitrag leisten wie ein Angestellter mit 2000 € Einkommen? Mit der Gesundheitspauschale wird ein großes schwarzes Loch aufgemacht und alle Kassen, Ärtzte, Pharma und Krankenhäuser laben sich an den Beiträgen der kleinen Leute und diese werden ins unermessliche Steigen von Jahr zu Jahr.

Diese Kostensteigerung kann auch dann mit Steuergeldern nicht ausgeglichen werden weil die Gesundheitspauschale viel schneller steigen wird als die Einkommen.
Warum schaffen Sie das Beihilfesystem, diese Ungerechtigkeit nicht ab oder müssen dann auch Beamte aller Klassen die Gesundheitspauschale zahlen ? Warum müssen Selbständige und Freiberufler und Gutverdiener enbenfalls Pflichtbeiträge in die gesetztliche Krankenkasse nicht zahlen?

Mein Vorschlag: Statt den Ärtzten eine eine Behandlungspauschale zu geben, sollte jeder Versicherter eine persönliche Gesundheitspauschale erhalten die mit der Versichertenkarte verwaltet wird. Diese persönliche Gesundheitspauschale wird immer fortgeschrieben und daraus werden die Gesundheitskosten abgerechnet. Nur wer seine Gesundheitspauschale verbraucht hat, muß dann entsprechend seines Einkommens einspringen und bezahlen. Wer unbedingt teure Medizin will und braucht und seine persönliche Gesundheitspauschale aufgebraucht hat, der muß auch seinen eigenen Beitag entsprechend seines Einkommes leisten. Und wer auch viel Geld hat und dem seine Gesundheit wertig ist und seine Gesundheitspauschale aufgebraucht hat, der kann auch seinen eigenen Beitag zu leisten zugemutet werden. Für Allergiker und besondere Fälle muß es natürlich Ausnahmen geben. Dieses System müßte für alle ohne Ausnahmen gelten. Dann würden die Gesundheitskosten auf Dauer auf das notwendige, machbare und bezahlbare sich einpendeln. Das wäre auch ein gerechtes Sytem und vom Bürger getragen.

mfg Astrid Dudenhöfer

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau Dudenhöfer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Juni 2010.

Der Vorstand der VR Bank in Landau würde mitnichten den gleichen Beitrag leisten wie ein weniger gut verdienender Angestellter. Die Kopfpauschale sieht zwar einen einheitlichen Grundbeitrag zur Krankenversicherung vor, der Sozialausgleich erfolgt aber über das Steuersystem. Dieser Sozialausgleich über das Steuersystem bemisst sich nach dem Einkommen und erfasst alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Während der bisherige Sozialausgleich ausschließlich innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung stattfindet, schafft die Kopfpauschale die Voraussetzungen dafür, dass diese Lasten von der Allgemeinheit geschultert werden. Heute wird die kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern oder auch die Krankheitsversicherung von Geringverdienern zu weiten Teilen von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Sobald sich jemand in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet, egal ob er Voll- oder Teilzeit arbeitet, genießt er den vollen Versicherungsschutz. Um dieses dauerhaft finanzieren zu können, ist es einerseits wichtig, einen gewissen Grundbetrag einzuführen, andererseits aber die soziale Ausgleichfunktion über das Steuersystem zu organisieren. Beigefügt finden Sie einen Artikel aus dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", aus welchem deutlich hervorgeht, wie stark sich der Sozialausgleich über das Steuersystem auswirken kann. Der Vorstandsvorsitzende eines Unternehmens kommt demzufolge auf einen Beitrag in Höhe von über 45.000 Euro pro Monat. Die Kopfpauschale bringt alle Voraussetzung mit, das Gesundheitssystem solidarisch und nachhaltig zu finanzieren.

Das von Ihnen vorgeschlagene Modell wäre ebenfalls auf massive Zuschüsse angewiesen. Weder könnten Sie die Mitversicherung von Familienangehörigen finanzieren, da hier der angesparte Betrag sehr schnell erschöpft sein dürfte, noch könnten sich Geringverdiener oder Teilzeitbeschäftigte einen vollwertigen Gesundheitsschutz leisten. Die FDP will aber mit der Einführung einer Kopfpauschale und eines Sozialausgleichs über das Steuersystem mehr Gerechtigkeit in der Krankenversicherung erreichen. Jeder soll seinen Beitrag leisten, die soziale Aufgaben müssen aber von der Allgemeinheit übernommen werden und können nicht alleine von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung geschultert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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