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Volker Wissing
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Frage von Heike R. •

Frage an Volker Wissing von Heike R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Dr.Wissing,
kann es sein, wenn ja weshalb, dass wenn ein Kreditinstitut insolvent wird mein dortiges Guthaben weg ist aber meine Schulden weiter bestehen bleiben?
Oder wenn es eine Abwertung gibt nur mein Guthaben abgewertet wird, nicht aber meine Schulden?
Beispiel, ich habe ein Guthaben von 30k€ und Hypothekenschulden von 30K€ beim gleichen Kreditinstitut,
Wie sieht die Rechtslage aus und wie sollte manderzeit reagieren, alle Kredite umgehend tilgen und die Vorfälligkeitszinsen dann von der Steuer absetzen?

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19. Mai 2010.

Normalerweise ist Ihr Sparguthaben durch die Einlagensicherung der Banken gesichert. Bei den privaten Banken beläuft sich diese auf bis zu 50.000 Euro. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes Deutscher Banken. Die Sparkassen verfügen über ein eigenes Sicherungssystem und garantieren die Guthaben der Sparerinnen und Sparer sogar in unbegrenzter Höhe (weitere Informationen hier).

Ein Sparguthaben in Höhe von 30.000 Euro müsste daher in jedem Fall abgesichert sein. Was Ihre Hypothekenschuld betrifft, so stellt diese eine Guthaben der Bank dar, das heißt sie wäre im Fall einer Insolvenz des Geldinstituts der Insolvenzmasse zuzurechnen. Im Fall der Übernahme des insolventen durch ein anderes Institut würde diese Forderung auf den neuen Eigentümer übergehen.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages keine Rechtsberatung anbieten kann. Sollten Sie eine rechtlichen Einschätzung Ihres Anliegen wünschen, empfehle ich Ihnen, sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. Im Rahmen des Eingabeverfahrens wird unter anderem eine Stellungnahme der zuständigen Behörde eingeholt, die in aller Regel auch eine Bewertung der rechtlichen Aspekte umfasst. Ein Formular zum Einreichen einer Petition habe ich Ihnen beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB

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