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Frage von Stefan P. •

Frage an Volker Wissing von Stefan P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

auf der Seite "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH" ist bei "Übersicht über den Stand der Schuld zum 31.12.2009":

http://www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/Material_Deutsche_Finanzagentur/PDF/Schuldenstand/Schuldenstand_Quartal/2009-12-31.pdf

unter Punkt III zu lesen:

"Zinsfreie Schuldverschreibungen nach Militärregierungsgesetz Nr. 67".

Ich habe nicht die geringste Ahnung was dies zu bedeuten hat. Eine Internetrecherche führt nur zu Seiten auf denen die Souveränität Deutschland im Zusammenhang mit der SHAF-Gesetzgebung infrage gestellt wird. Es kann doch nicht sein, dass irgendein derartiges Gesetz noch Gültigkeit hat, wenn ja, warum?

Können Sie mir weiterhelfen?

Mit freundlichen Grüssen

Stefan Pahl

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Pahl,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Mai 2010.

Nach Angaben der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH handelt es sich bei der von Ihnen angeführten "Zinsfreie Schuldverschreibungen nach Militärregierungsgesetz Nr. 67" in der Statistik der Bundesschuld, um eine Ausgleichsforderung aus der Währungsumstellung 1948. Diese steht der Bundesbank als Rechtsnachfolgerin der Bank deutscher Länder gegen den Bund zu. Die vor Gründung der Bundesrepublik erfolgte Währungsreform wurde durch Gesetze der damaligen Militärregierung geregelt, daher die Bezugnahme auf ein Militärregierungsgesetz (hier Nr.67) in der Bezeichnung der Schuld.

Die Ausgleichsforderung, die in einer zinsfreien Schuldverschreibung über 547.168.481,20 DM verbrieft ist, wird vom Jahre 2024 an in 10 aufeinander folgenden Jahresraten getilgt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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