Frage an Volker Wissing von Karl-Jürgen H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
einen erheblichen Teil meiner Ersparnisse habe ich bei einem führenden deutschen offenen Immobilienfonds angelegt. Die Chancen (Inflationssicherheit) und Risiken (Leerstand, Preisverfall) sind mir wohl bewusst. Den Fond habe ich sorgfältig ausgewählt. Er wirtschaftet - so weit ich das beurteilen kann - sehr solide. Dies im Gegensatz zu manch hochspekulativem Fond, der jetzt in Schwierigkeiten ist.
Seit kurzem ist von einer gesetzlichen Abwertung des Vermögensbestandes aller offenen Immobilienfonds in Höhe von 10% die Rede. Dies betrifft die Bestandsanteilseigner – also mich, wenn ich nicht jetzt noch schnell meine Anteile zurückgebe. Spätere Käufer würden profitieren.
Als sicherheitsorientierter Anleger fühle ich mich über den Tisch gezogen.
Was halten Sie von diesem Vorhaben des Bundesfinanzministers?
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Jürgen Hanßmann
Sehr geehrter Herr Hanßmann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 5. Mai 2010.
Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf einen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Finanzen. Das sogenannte „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ befindet sich aktuell noch in einem sehr frühen Stadium. Im Moment wird die Kritik der Fachverbände und interessierten Öffentlichkeit gesammelt und dann im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.
Die FDP wird darauf drängen, dass es keine Änderungen bei den Offenen Immobilienfonds geben wird, welche diese Fonds in ihrer Substanz gefährden. Nach unserer Auffassung kann gerade im Sinne eines funktionierenden Anlegerschutzes für Privatanleger auf Mindesthalte- und/oder Kündigungsfristen für Privatanleger und staatlich verordnete Bewertungsabschläge verzichtet werden, wenn die Fondsanbieter sicherstellen, dass es zu einer funktionierenden Trennung zwischen privaten und institutionellen Anlegern kommt. Die Finanzkrise und auch die jüngsten Fondsschließungen haben gezeigt, dass diejenigen Offenen Immobilienfonds, die auf diese Trennung Wert gelegt haben, auch bei einer täglichen Rückgabemöglichkeit der Anteile krisenfest sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB