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Volker Wissing
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Frage von Dr. Peter J. S. •

Frage an Volker Wissing von Dr. Peter J. S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

ich habe heute die Drucksache 17/1056 Antwort der Bundesregierung (Beteiligung der Profiteure der Bankenrettung an den Kosten) gelesen, obwohl diese Antwort einige Seiten lang, gab es eigentlich immer nur zwei Antworten, entweder wurde darauf verwiesen, dass man sich international abstimmen muesse, wenn man regulieren wolle und das dauere. Ich verstehe nicht? Die Amerikaner machen doch auch Alleingaenge in der Beziehung, genauso wie die Schweden, Haben die keine Angst vor der Flucht Ihrer Bankinstitute? Wo ist das Problem.
Die zweite Argumentation, um Fragen abzuwehren, war die permanente Berufung auf Geschaefts-und Betriebsgeheimnisse. Bspw. wieviel Abschreibungsbedarf der Deutschen Bank, durch Rettung der HRE erspart blieb. Sollte man diese Geheimhaltungspflichten gegenueber dem Steuerzahler nicht einfach aufheben? Muss der Steuerzahler immer die Katze im Sack kaufen, gleiches gilt natuerlich auch bei PPP Geschaeften und Cross-Border Geschaeften. Politiker machen zu Lasten der Steuerzahler Vertaege, ohne das der Steuerzahler weiss, was da dirn steht, wer profitiert usw.. Das ist ja nicht demokratisch. Und es wird ja keiner zu den Geschaften gezwungen. Also warum werden diese Geheimhaltungspflichten nicht abgeschafft?
Insbesondere macht man bei ALG II Beziehern auch nicht so ein Bohei um die Geheimhaltung, da weiss jeder die sind arm, amtlich genausestens ueberprueft.
1. Also warum kein nationaler Alleingang?
2. Warum keine absolute Offenlegung der Details der Bankenrettung?

Mit besten Gruessen
Dr. Peter Stauvermann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Stauvermann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 31. März 2010.

Kleine Anfragen sind ein wichtiges Kontrollinstrument der Opposition und richten sich an die Bundesregierung. Der Vollständigkeit halber habe ich die Antwort der Bundesregierung beigefügt. Ihre Auffassung, dass die Fragen nur ausweichend bzw. gar nicht beantwortet wurden, teile ich nicht.

Im Anbetracht globaler Finanzmärkte sollten auch entsprechende Regulierungen möglichst global erfolgen. Davon abgesehen gibt es viele Maßnahmen, die auf nationaler Ebene erfolgen können. Die Bundesregierung hat auch hier ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt. Die Einführung einer Bankenabgabe, die Schaffung eines Reorganisationsverfahrens für die geordnete Abwicklung systemrelevanter Banken oder die Verlängerung von Verjährungsfristen für die Organhaftung bei börsennotierten Unternehmen sind nur einiger der von der Bundesregierung auf nationaler Ebene betriebenen Initiativen.

Nationale Regulierungen können aber internationale nicht ersetzen. Gerade in Bereichen, in denen z.B. durch eine Verlagerung der Geschäfte nationale Regulierungen auf einfache Weise umgangen werden könnten, ist es wichtig, internationale Regeln herbeizuführen. Das ist keine Ausrede sondern eine Notwendigkeit.

Eine Offenlegung aller Details der Bankenrettung ist nur bedingt möglich. Gerade im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss zur Hypo Real Estate hat die Bundesregierung den Abgeordneten der Opposition zahlreiche Dokumente zugänglich gemacht und damit in einem gewissen Umfang eine parlamentarische Kontrolle der Rettungsmaßnahmen ermöglicht. Ich halte es aber für nachvollziehbar, wenn die Bundesregierung ihre z. B. im Rahmen der Finanzaufsicht gewonnenen Erkenntnisse über private Geldinstitute nicht generell veröffentlicht, sondern sich bemüht, die Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen zu wahren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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