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Volker Wissing
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Frage von Petra B. •

Frage an Volker Wissing von Petra B. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

ich zitiere folgende Quelle: http://www.freiewelt.net/blog-1634/wo-menschenrechte-von-frauen-ernsthaft-bedroht-sind....html

Ich bin entsetzt über eine Bundesratsinitiative, die von den Justizministern Jörg-Uwe Hahn (Hessen) und Ulrich Goll (Baden-Württemberg) ausgeht.

In ihrem Gesetzesentwurf wollen die beiden FDP-Politiker die Herabsetzung der möglichen Mindeststrafe bei Genitalverstümmelung von „nicht unter drei Jahren“ auf „nicht unter zwei Jahre“ durchsetzen.

Laut einer Pressemitteilung der „Taskforce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung“ begründen Hahn und Goll ihren Vorstoß damit, dass die Verurteilung ausländischer Verstümmelungs-Täter/Anstifter mit der Mindeststrafe „nicht unter drei Jahren“ zu deren Ausweisung (§53 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz) führen würde. Eine drohende Abschiebung der Täter könne aber einer Anzeige durch das Opfer entgegen stehen. In der Pressemitteilung wird dies wie folgt kommentiert:

„Dazu ist anzumerken, dass von den (i.d.R. schwer traumatisierten Opfern) grundsätzlich keine Anzeige zu erwarten ist – unabhängig davon, ob die Täter abgeschoben werden oder nicht. Dies belegt die Rechts-Praxis in allen europäischen Ländern, in denen Verstümmelungstäter grundsätzlich nicht von Abschiebung bedroht sind.

Indem die Politiker weiterhin die Einleitung der Strafverfolgung von Genitalverstümmelungen auf die minderjährigen, bzw. traumatisierten Opfer abstellen wollen, während sie gleichzeitig durch die ärztliche Schweigepflicht einen sicheren Täterschutz gewähren wird deutlich, dass ihre Aussagen, Genitalverstümmelungen energisch bekämpfen zu wollen, nicht wirklich ernst genommen werden können.“

Es geht hier um das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit und und um ein Gesetz, dass im Falle seiner Einführung den Täter gegenüber dem Opfer privilegieren würde."

Hier sind Menschenrechte von Frauen ernsthaft bedroht.

Wird die FDP-Bundestagsfraktion diese Bundesratsinitiative stoppen?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau Bauer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21. März 2010.

Beigefügt finden Sie den ausführlichen Text der Gesetzesinitiative der Länder Hessen und Baden-Württemberg zur "Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien". Ziel des Gesetzentwurfes ist es, der weiblichen Genitalverstümmelung einen eigenen strafrechtlichen Rahmen zu verleihen. Die Bundesregierung prüft momentan noch, inwieweit die Gesetzesinitiative eine tatsächliche Verbesserung der rechtlichen Situation der Opfer von Genitalverstümmelung darstellt. Ich kann Ihnen daher auch noch nicht sagen, ob die die FDP im Deutschen Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen wird. Aus diesem Gesetzentwurf eine strafrechtliche Besserstellung der Täter herauszulesen halte ich allerdings für abwegig. Schon heute gilt für die Genitalverstümmelung, je nach schwerer des Falles, ein sehr breiter Strafrahmen, daran ändert auch die Gesetzesinitiative Hessens und Baden-Württembergs wenig. Ein breiter Strafrahmen ist alles andere als eine Verharmlosung. Im Gegenteil, er ermöglicht es den Richterinnen und Richtern jeden Einzelfall genau zu prüfen und ein angemessenes Strafmaß zu finden. Ein breites Strafmaß ist nicht Ausdruck eines schwachen, sondern eines gerechten Staates.

Wenn Sie sich den beigefügten Gesetzentwurf anschauen, werden Sie feststellen, dass dieser alles andere als eine Besserstellung der Täterinnen und Täter darstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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