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Volker Wissing
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Frage von Stefan G. •

Frage an Volker Wissing von Stefan G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

die erneuten Aktivitäten von Herr Kusch haben das Thema Beihilfe zur Selbsttötung (Assistierter Suizid) ja wieder in die Medien gebracht. Sind Sie als Abgeordneter mit der jetzigen gesetzlichen Regelung zu diesem Thema zufrieden oder würden Sie eine der folgenden Gesetzesinitiativen unterstützen?

a) Ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung

b) Ein Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung

Wären Sie ggf. auch bereit, selber die Initiative für eine solche Gesetzesänderung zu ergreifen?

Da eine solche Abstimmung sicherlich wieder ohne Fraktionszwang erfolgen würde, interessiert mich besonders Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Grieser-Schmitz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Grieser-Schmitz,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Februar 2010.

Der Gesetzgeber kann und soll nicht alle ethischen Fragen allgemeinverbindlich beantworten. Gerade im Bereich Sterbehilfe oder Selbsttötung ist das Strafrecht ein nur sehr bedingt geeignetes Instrument. Das eigentliche Problem ist doch weniger die Beihilfe zur Selbsttötung als die Lebensmüdigkeit von Menschen. Wichtiger als ein Verbot sind für mich daher umfassende Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in Krisensituationen. Ziel einer Gesellschaft muss es sein, alles daran zu setzen, Menschen in einer verzweifelten Situation zu helfen. Das Strafrecht dient dazu Schaden von der Gesellschaft fernzuhalten. Ein Suizid, egal ob mit oder ohne Beihilfe, richtet sich zunächst einmal gegen den Betroffenen selbst.

Selbsttötungen waren und sind ein trauriges und tragisches Phänomen. Im Zusammenhang mit Suiziden halte ich das Strafrecht für kein angemessenes Instrument.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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