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Volker Wissing
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Frage von Lothar T. •

Frage an Volker Wissing von Lothar T. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr.Wissing!

Die demokratie ist eine der besten Errungenschaften der Menschheit! In Deutschland werden gleichgeschlechtliche Paare nicht mehr diskriminiert was ohne jede Frage sehr gut ist. Auch steuerlich haben diese Paare Vorteile. Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin ohne Trauschein zusammen. Ich bin leider schwerbehindert, unter anderem habe ich multiple Sklerose. Meine Frage zielt darauf: Warum werden Lebensgemeinschaften nicht anerkannt-steuerlich wenn dieses in einer Erklärung von beiden Partnern bejaht wird? Meine Partnerin und ich empfinden das mehr als ungerecht da bei Ehepaaren das Ehegattensplitting gilt auch wenn beide gut verdienen. Gibt es im Bundestag für eine Abschaffung dieser Ungerechtigkeit wenigstens schon Überlegungen oder scheut man sich davor ein heikles Thema anzugehen?

Vielen Dank für ihre Antwort auf die ich sehr gespannt bin.

Mit freundlichem Gruss

Lothar Teuteberg

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Teuteberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. November 2009.

Sie schreiben in Ihrer Mail, dass Sie in mit Ihrer Partnerin ohne Trauschein zusammenleben. Die Ehe ist aber genau wie die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften Ausdruck einer besonderen Bindung und Verantwortung zwischen zwei Menschen, die deutlich über das Niveau einer Freundschaft hinausgehen. Ehe und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft sind eine besondere Form der Erwerbs-, aber auch vor allem Verantwortungsgemeinschaft.

Das Ehegattensplitting ist eine verfassungskonforme Besteuerung einer Erwerbsgemeinschaft von Ehepartnern. Es ist nicht das Zusammenleben, worauf sich die Splittingvorteile stützen, sondern die Erwerbsgemeinschaft der Ehepartner. Sie wird ebenso steuerlich behandelt, wie beispielsweise eine Offene Handelsgesellschaft (OHG). Verfassungsrechtlich wird damit dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen.

Aus juristischer Sicht bilden Sie mit Ihrer Partnerin keine Erwerbsgemeinschaft. Folgerichtig werden Ihnen deshalb die Vorteile des Splittings nicht gewährt. Dieses wird übrigens vollkommen unabhängig von der Höhe des Einkommens gewährt. Der Staat hat die Gewährung des Splittingvorteils daran gebunden, dass zwei Menschen eine Erwerbs- bzw. Verantwortungsgemeinschaft bilden, wie Sie zum Beispiel durch eine Ehe dokumentiert wird. Der Staat ist auf ein solches formales Signal angewiesen, da es den Finanzbehörden kaum möglich ist, im Einzelfall die Qualität der sozialen Bindung zwischen zwei Menschen zu prüfen oder gar zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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