Frage an Volker Wissing von Marian V. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing.
Können Sie mir bitte das Ergebnis der Prüfung bezüglich einer möglichen Schadensersatzklage gegen die verantwortlichen Vorstände und / oder Aufsichtsräte der mittlerweile verstaatlichten Hypo Real Estate mitteilen? Werden die jetzigen Eigentümer versuchen, auf dem Klageweg wenigsten einen Teil des entstandenen Schadens z.B. vom Herrn Funke zu bekommen? Sofen noch keine Entscheidung gefallen ist: warum nicht? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Marian Vesely
Sehr geehrter Herr Vesely,
vielen Dank für Ihre Frage vom 26. September 2009.
Meines Erachtens gibt es bereits einige Schadensersatzklagen gegen die Hypo Real Estate und ihren damaligen Vorstand. Allerdings nicht seitens der Bundesregierung, sondern seitens privater Aktionäre. So paradox es klingen mag, die Bundesregierung hat sich mit der Verstaatlichung der Hypo Real Estate in eine Situation gebracht, in der sie unter Umständen gezwungen sein wird, Altaktionäre der Hypo Real Estate auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entschädigen. Es rächt sich nun bitter, dass der Bundesminister der Finanzen alternativlos auf eine Verstaatlichung der Hypo Real Estate gesetzt hat.
Inwieweit das Management der Hypo Real Estate bzw. die noch amtierende Bundesregierung an einer Schadensersatzklage gegen den ehemaligen Vorstand der Hypo Real Estate festhält, kann ich Ihnen nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB