Frage an Volker Wissing von Friedel A. bezüglich Recht
1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
Sehr geehrter Herr Alt,
vielen Dank für Ihre Anfrage über www.kandidatenwatch.de.
Einen Zeitungsartikel aus dem mein zuletzt ausgeübter Beruf sowie meine derzeit ausgeübten Nebentätigkeiten hervorgehen habe ich Ihnen beigefügt.
Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Deutsche Bundestag bereits zum Ende der 14. Wahlperiode eine Änderung seiner Verhaltensregeln vorgenommen hat. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wurde entsprechend novelliert. Nach der Neuregelung besteht eine Pflicht zur Veröffentlichung von Beraterverträgen. Anzugeben sind Name und Anschrift des Vertragspartners sowie der Gegenstand der Tätigkeit. Zu veröffentlichen sind darüber hinaus neben dem Beruf oder dem Mandat ausgeübte Tätigkeiten, insbesondere gutachterliche, publizistische und Vortragstätigkeiten. Anzugeben sind Art der Tätigkeit, Name und Anschrift des Auftraggebers, sofern das Entgelt mehr als 3.000 ? im Monat oder 18.000 ? im Jahr übersteigt. Zudem besteht eine Veröffentlichungspflicht bei einer Beteiligung an einer Kapital- oder Personengesellschaft, wenn dem Mitglied des Deutschen Bundestages mehr als 25 % der Stimmrechte zustehen.
Aus diesen genannten Gründen sehe ich keine Notwendigkeit, die Veröffentlichungspflicht weiter zu verschärfen. Ich sehe bei der Forderung nach einer vollständigen Offenlegung aller Einkünfte gegenüber der Öffentlichkeit sogar verfassungsrechtliche Schwierigkeiten. Ebenso wie für alle übrigen Bürger gelten Grundrechte auch für Abgeordnete. Dies gilt selbstverständlich auch für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das daraus folgende Steuergeheimnis. Außerdem unterliegen manche Berufsgruppen besonderen Verschwiegenheitspflichten, die auch die Vergütungshöhe umfassen. Bei Selbstständigen und Freiberuflern würden durch umfangreichere Offenlegungspflichten, als wir sie gegenwärtig haben, Wettbewerbsnachteile entstehen. Die Konkurrenten könnten so Einblick in deren unternehmerische Tätigkeiten bekommen. Zu beachten ist darüber hinaus der Schutz der Grundrechte Dritter, etwa weiterer Beteiligter. Die Rechtstellungskommission des Ältestenrates setzt sich intensiv mit der gesamten Problematik auseinander. Mittlerweile haben die Vertreter von Rot-Grün selbst erkennen müssen, daß manchen Vorschlägen verfassungsrechtliche und andere rechtliche Bedenken entgegenstehen. Die FDP ist bei vernünftigen Vorschlägen gesprächsbereit, insbesondere bei der Frage der Sanktionen bei unrichtigen oder unterlassenen anzeigepflichtigen Angaben. Nach unserer Überzeugung muss das gesamte System der Abgeordnetenalimentierung reformiert werden.
Dies ist eine Forderung der FDP-Bundestagsfraktion bereits aus der letzten Legislaturperiode, welche wir mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 2.4.2003 erneut in den Deutschen Bundestag eingebracht haben. Danach sollte eine Kommission unabhängiger Sachverständiger die Abgeordnetenentschädigung festsetzen. Zugleich sollte in Konsequenz die Abgeordnetenversorgung gänzlich verändert werden. Es ist nach Überzeugung der Bundestagsfraktion der FDP ganz allein Sache der Abgeordneten, selbst Vorsorge für Alter oder Arbeitsunfähigkeit zu treffen. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe füge ich meiner E-Mail bei.
Lassen Sie mich abschließend auf einen Punkt besonders eingehen. Oft wird übersehen, dass der Anteil von Abgeordneten mit Kurzkarrieren erstaunlich hoch ist. 21% scheiden bereits nach der ersten, weitere 19% nach der zweiten Mandatszeit im Bundestag aus. Daher ist es wichtig, daß Abgeordnete auch während der Ausübung des Mandates ihre Berufsausübung beibehalten können, um nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag ohne Probleme in ihren alten Beruf zurückkehren zu können. Nur so können wir sicherstellen, daß im Deutschen Bundestag auch in Zukunft die fähigsten Köpfe unseres Landes entscheiden. Der Anteil der Beamten ? ich bin selber einer ? und Gewerkschaftsfunktionäre ist eindeutig zu hoch. Wir sollten alles Unternehmen diesen Anteil durch falsche Entscheidungen nicht noch zu erhöhen.
In der Hoffnung Ihre Fragen damit umfassend beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB