Frage an Volker Wissing von Karl Heinz P. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Dr. Volker Wissing,
Das Grundgesetz wurde seit 1945 bereits 151 mal bedarfsgerecht geändert. Nicht unbedingt zum Vorteil der deutschen Staatsbürger.
In 2009 haben die Bürger erstmals die Möglichkeit explizit durch parteilose Direktkandidaten bundesweit und NUR mit der Erststimme GG Art. 20 Abs. 2 zu realisieren. GG Art. 20 Abs.2 lautet: alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Die politisch wirtschaflichen Ereignisse geben Anlass, dass es den Vertretern im Bundestag nicht länger ohne Abstimmungsrecht der Bürger gestattet werden sollte, das Informations- und Akteneinsichtsrecht der Bürger den Parlamentsbürgern nicht als Pflicht anzusehen.
Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass der Direktkandidat, der die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhält, ein sicheres Mandat im Bundestag hat.
Meine Schwester Edeltraud Dietert, Liste 14 setzt sich für diese Recht explizit ein.
Sichern Sie mir dieses mein Bürgerrecht, "Abstimmungsrecht" bei Erststimmenmehrheit und einem Direktmandat im Bundestag ebenfalls zu?
Wenn nein, begründen Sie bitte, warum?
Sehr geehrter Herr Pachner,
vielen Dank für Ihre Frage vom 25. August 2009.
Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages sehe ich es als meine Aufgabe an, nicht nur meine Wählerinnen und Wähler, sondern die Öffentlichkeit insgesamt über meine Aktivitäten zu informieren - sofern diese sich dafür interessiert. So finden Sie auf meiner Homepage eine umfassende Dokumentation meiner politischen Aktivitäten. Interessierte informiere ich auch über mail und twitter über meine politische Arbeit.
Leider ist mir nicht ganz klar geworden, was Sie mit einem "Abstimmungsrecht" meinen. Selbstverständlich fühle ich mich meinen Wählerinnen und Wählern verpflichtet und bemühe mich mit diesem Vertrauen verantwortungsbewusst umzugehen. Da ich aber von zum Teil sehr unterschiedlichen Personen mit einem sehr breiten Interessensspektrum gewählt werde, ist es schlichtweg unmöglich bei jeder Abstimmung jeder Meinung bzw. Erwartungshaltung gerecht zu werden. Ein Abgeordneter ist vor allem seinem Gewissen verpflichtet, das umfasst für mich auch einen ehrlichen Umgang mit den Wählerinnen und Wählern. Ein "Abstimmungsrecht" für Bürger im Sinne eines für den Abgeordneten bindenden Abstimmungsverhaltens, erscheint mir politisch unpraktikabel.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB