Frage an Volker Wissing von Marian V. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing.
Soeben lese ich die kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Drucksache 16/13513) in Bezug auf die Konsequenzen der Verstaatlichung der Hypo Real Estate.
Meines Erachten wären auch noch folgende Fragen zu klären:
1. Wie hoch ist der seitens der Hypo Real Estate derzeit im Umlauf befindliche Pfandbriefbestand ?
2. Wie teilt sich der derzeit im Umlauf befindliche Pfandbriebestand auf im Hinblich auf die Gläubigerstruktur?
3. Wie hoch ist das seitens der HypoVereinsbank und ihrer Vorgängerinstitute bzw. ausgelagerten Einheiten noch im Bestand der HRE befindliche Darlehensvolumen und wie ist dessen Verhältnis zum Gesamtbestand der Hypo Real Estate (Stück- und Betragsverhältnis)?
4. Wann und durch Wen wurden die aus dem Dunstkreis der HVB stammenden und im Bestand der HRE befindlichen Immobilien letztmalig bewertet und in welchen Zeitabständen erfolgt eine Neubewertung der Immobilien regelmäßig?
5. Wurden die den Pfandbriefen zugrunde liegenden Immobilien, (speziell aus dem Dunstkreis der HVB) seit der Emission der jeweiligen Pfandbriefe in ihrer Werthaltigkeit nach unten korrigiert und wenn ja, um durchschnittlich wieviel Prozent?
6. Sind die Pfandbriefe aufgrund der Neubewertung der zugrunde liegenden Immobilien auch entsprechend zurück gekauft bzw. durch weiter werthaltige Immobilienwerte ersetzt worden?
Diese und andere Fragen stelle ich mir, weil ich befürchte, dass die Frage der Besicherung eines Teils des Pfandbriefmarktes aufgrund der allgemein fallenden Immobilienwerte nicht gegeben sein könnte. Ebenso befürchte ich, dass des emittierten Pfandbriefen teilweise noch Immobiliengutachten zugrunde liegen, die nicht mehr aktuell sind.
Sehen Sie diese Problematik auch und wenn ja, wie gedenken Sie damit umzugehen?
Sehr geehrter Herr Vesely,
vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Juli 2009.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen halte ich für sehr interessant und berechtigt. Beigefügt finden Sie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Pfandbriefmarkt in der auch ein Teil, der von Ihnen aufgeworfenen Aspekte, thematisiert werden.
Da sich das parlamentarische Fragerecht aber ausschließlich auf den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung bezieht, ist es nur in einem sehr eingeschränkten Maße möglich, Fragen zu Unternehmen der Privatwirtschaft zu stellen.
Die Überprüfung des so genannten Deckungsstockes, d. h. der einem Pfandbrief zugrundeliegenden Vermögenswerte, ist Aufgabe der Finanzaufsicht. Sollte es zu einer Unterbesicherung von Pfandbriefen aufgrund fallender Immobilienpreise oder zu hoher Bewertungen in der Vergangenheit kommen, wären die Pfandbriefemittenten verpflichtet, diese durch die Zuführung zusätzlicher Vermögenswerte in den Deckungsstock auszugleichen. Die Sicherstellung der Werthaltigkeit der Pfandbriefe liegt damit in den Händen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Ich würde mich freuen, wenn diese Informationen hilfreich für Sie wären.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB