Frage an Volker Wissing von Dirk S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
in der Hoffnung eine entsprechende Antwort zu erhalten möchte ich mich nun an Sie wenden, da mich Jugend- und sonstige Ämter lediglich an die Politik verweisen.
Ich bin jetzt seit mehreren Monaten krank gescgrieben und bekomme seit einigen Wochen auch Krankengeld. Weil ich für zwei Kinder und meine Exfrau Unterhaltspflichtig bin, lasse ich gerade den Unterhalt für meine Frau absetzen und den der Kinder wollte ich neu ausrechnen lassen. Beim Jugendamt hat man mir dann allerdings gesagt, dass eine Neuberechnung nicht in Frage kommt, da mir vom Gesetz her nur noch 770 € bleiben müssen. Wenn ich arbeite, sind es in etwa 1000 €.
Für mich stellt sich hier die Frage, wo die Ausgaben bei Krankheit so sehr sinken, als dass ich auf 230 € verzichten könnte. In der heutigen Zeit ist es nicht einfach mit nur 1000 € seinen Unterhalt zu bestreiten, schon garnicht, wenn man etwa 500 € Miete zahlen muss.
Aus meiner Sicht ist das eine Unverschämtheit, anzunehmen, dass die Verpflichtingen sinken, wenn man krank ist. Es ist doch meißt umgekehrt, Ausgaben für Medikamente, KH-Aufenthalte, Arztbesuche,... werden einem nicht geschenkt.
Ein anderes Problem hat sich durch den Familien-Richter am AG Landau ergeben, das ich auch nicht verstehe. Ich wurde durch die Unfähigkeit meines ehem. Anwalts und weil, aus meiner Sicht, der entspr. Richter nicht mit meinen Daten befasst hat, zu 400 € Trennungsunterhalt verurteilt. Nachehelich 255 € mit den selben Gehaltsdaten(?). Ich habe versucht, dagegen zu klagen, nachdem ich den Anwalt gewechselt habe. Erfolglos. Ich wurde gepfändet und habe trotz der Pfändung bis zu einem SB von 825 € einen Rückstand von ca. 2000 € aufgebaut!
Meine Exfrau hat auf Entreicherung plädiert. Wie kann man auf Entreicherung plädieren, wenn man das Geld noch nicht bekommen hat?
Ich hoffe, ich habe sie nicht gelangweilt und konnt meine Situation halbwegs gut darstellen. Ich freue mich für viele Männer auf eine Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Mai 2009.
Leider ist mir eine angemessene Beurteilung Ihres Falles nicht möglich. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass Sie sich mit meinem Wahlkreisbüro in Verbindung setzen und einen Gesprächstermin vereinbaren. Die Anschrift lautet:
Dr. Volker Wissing
Gymnasiumstraße 6
76829 Landau in der Pfalz
Tel.: 06341/520 250
Fax: 06341/520 251
Unabhängig davon empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. Im Rahmen des Petitionsverfahrens wird nicht nur die Vorgehensweise der Behörden geprüft, sondern auch eine Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums zu der Rechtslage eingeholt.
Die Anschrift lautet:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Ein Formular zum Einreichen einer Petition habe ich Ihnen beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB