(...) die Meinungs- und Redefreiheit des Art 5 GG ist ein elementares Grundrecht unserer Verfassung, das es zu unbedingt zu schützen gilt. Ich selbst richte mich gerne nach dem Bundesverfassungsgericht, welches bereits 1958 festgestellt hat: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend." (...)
(...) Zwar darf nicht verkannt werden, dass wir der Sicherheit unserer Bürger einen hohen Stellenwert einräumen müssen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass wir die notwendige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit einseitig zugunsten der Sicherheit verlassen. Dann gäbe es auch keine Freiheit mehr. (...)
(...) Das ist klassische christlich-soziale Politik im Interesse der Arbeitnehmer. Ich bevorzuge aber das Modell eines tariflichen Mindestlohns, weil dieser nicht nur der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie näher kommt, sondern weil durch einen solchen auch die unterschiedlichen Regionen und Branchen besser berücksichtigt werden können. (...)