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Volker Tiefensee
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Frage von Liane R. •

Frage an Volker Tiefensee von Liane R.

Sehr geehrter Herr Tiefensee,

im Landkreis Nordsachsen muss ein Großteil der Schüler/innen an der Schülerbeförderung teilnehmen. Hier gibt es manchmal mehr manchmal weniger Probleme, z. B. überfüllte oder nicht pünktliche Busse. Zudem werden Familien, die unter der Kilometergrenze liegen benachteiligt, da sie keinerlei Zuschuss zur Beförderung ihrer Kinder bekommen. Auch die Erreichbarkeit von Ganztagsangeboten, Praktika, Tagen der offenen Tür oder ähnlichem ist in Nordsachsen oder in angrenzende Kreise, z.B. nach Leipzig problematisch. Haben Sie Ideen, wie man regionale Mobilität für Schüler/innen und Azubis zukünftig gestalten kann?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Richter,

im Freistaat Sachsen gibt es eine klare Aufgabentrennung zwischen den Aufgaben, die der Freistaat Sachsen erledigt und Aufgaben, die an die Kommunen zur Umsetzung übergeben wurden. Die Schülerbeförderung, wie auch der Personennahverkehr sind eine vollumfängliche Aufgabe der Landkreise bzw. Kreisfreien Städte. Der Freistaat Sachsen wird sich deshalb mit Vorschlägen, wie der Schülerverkehr zu gestalten ist, heraus halten.

Neben meiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister bin ich auch Kreisrat im Kreistag des Landkreises Nordsachsen. Deshalb antworte ich im Weiteren aus Sicht eines Kreisrates. Überfüllte und unpünktliche Busse haben verschiedene Ursachen, die einmal daran liegen können, dass die beauftragten Unternehmen kurzfristig nicht die benötigten Kapazitäten zur Verfügung stellen können oder Unfälle bzw. Umleitungen, die eine pünktliche Beförderung behindern. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Hinweisen an die Schule Ihrer Kinder, die die Probleme an das Landratsamt weitergeben können oder sie wenden sich direkt an das Landratsamt.

Kinder, die in der Nähe der Schule wohnen, die fußläufig zu erreichen ist, bekommen keinen Zuschuss. Wenn die Verkehrsverhältnisse auf dem Schulweg (kein Fußweg vorhanden) keinen sicheren Schulweg gewährleisten, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt und bitten um eine Einzelprüfung. Um die regionale Mobilität über die Kreisgrenzen und außerhalb der normalen Buszeiten zu gewährleisten, sollte man auf die Nachbarschaftshilfe setzen, die bereits seit mehr als 50 Jahren Bestand hat. In Fahrgemeinschaften, wenn man mit weiteren betroffenen Eltern spricht, sind die zusätzlichen Fahrten sicher zu gewährleisten. Der Freistaat Sachsen und die Landkreise können sicher nicht den Individualverkehr in jedem Fall gewährleisten. Werden im Klassenverband Fahrten unternommen, ist der Schulträger für die Organisation und Finanzierung zuständig.

Ich bitte um Ihr Verstandnis.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Tiefensee