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Volker Schebesta
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Frage von Rüdiger K. •

Gehören Gottesdienste zur Grundversorgung? Weshalb soll ab dem 14. Februar in Baden-Württemberg bei Gottesdiensten die 3G Regel gelten?

Sehr geehrter Herr Schebesta,
vor allem in ländlichen Regionen gibt es nicht überall Teststellen, die auch am Wochenende offen sind. Wie können bitte nichtgeimpfte Personen oder Personen, denen der Impf- oder Genesenenstatus kürzlich aberkannt wurde, dabei ihr Recht auf freie Religionsausübung in Anspruch nehmen?

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de zu aktuellen Regeln für Gottesdienste in der Pandemie. Am Dienstag dieser Woche hat der Ministerrat des Landes Änderungen der CoronaVO für Baden-Württemberg beschlossen, die am Mittwoch in Kraft getreten sind. Darin sind vorsichtige Öffnungsschritte vorgenommen worden.

Im Zuge dieser Änderung ist auch geregelt worden, dass eine 3G-Vorgabe für Gottesdienste vorerst nicht eingeführt wird. Religiöse Veranstaltungen können nach § 13 CoronaVO stattfinden. Dafür ist derzeit ein Hygienekonzept zu erstellen. Außerdem ist in den Alarmstufen, die die CoronaVO vorsieht, der Mindestabstand zu anderen Personen zu beachten, soweit dessen Einhaltung im Einzelfall nicht unzumutbar ist. Die Erfassung der Kontaktdaten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist nicht mehr erforderlich. Daneben ist eine Durchführung von religiösen Veranstaltungen nach den Regelungen für allgemeine Veranstaltungen (§ 10 CoronaVO) möglich.

Bei allen Entscheidungen auf Landesebene sind die religionsverfassungsrechtlichen Vorgaben, also der Schutz der ungehinderten Religionsausübung, im Blick. Dieses grundgesetzlich verbürgte Recht wird mit den Anforderungen an einen wirksamen Infektionsschutz in Einklang gebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Schebesta

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