Frage an Volker Schebesta von Hermann B. bezüglich Verbraucherschutz
GVO - Nulltoleranz beim Saatgut ?
Sehr geehrter Herr Schebesta,
das Land BW hat am 28.02.2011 im Agrarausschuss des Dt. Bundesrates einen Antrag auf Liberalisierung beim genverunreinigten Saatgut eingebracht.
Wie stehen Sie dazu, zukünftig genverunreinigtes Saatgut auf unseren Feldern zuzulassen?
Ich fordere Sie auf, sich dafür einzusetzen, dass unser Saatgut sauber bleibt.
Die entsprechende Abstimmung ist für Freitag, den 18.03.2011 im Bundesrat vorgesehen.
Mit freundlichem Gruß
Hermann Benger
Sehr geehrter Herr Benger,
vielen Dank für Ihre Frage zu Beratung im Deutschen Bundesrat zu Untersuchungen von Saatgut auf gentechnische Verunreinigungen.
Es gibt in Deutschland keine einheitlich festgelegten Regeln zur labortechnischen Untersuchung von eventuell gentechnisch verändertem Saatgut. Seit Jahren gibt es Schwierigkeiten bei Anordnungen nach der Feststellung von GVO-Verunreinigungen im Labor. Gegen sie wird regelmäßig Klage erhoben und die Urteile dazu sind uneinheitlich.
Deshalb haben im Januar alle Amtschefs der Agrarressorts der Länder mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung aufgefordert, eine angekündigte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu erlassen und dabei die Nachweisgrenze so niedrig wie möglich nach dem Stand von Wissenschaft und Forschung vorzusehen. Zur Umsetzung dazu wurde der von Ihnen angesprochene Antrag in den Bundesrat eingebracht. Ein Grenz- oder Toleranzwert ist in dem Antrag nicht enthalten. Es soll so bei jeder feststellbaren Verunreinigung möglich sein, Verwaltungsanordnungen zu treffen, die auch vor Gericht Bestand haben. Das Land stellt also die Nulltoleranz nicht in Frage.
Baden-Württemberg untersucht z.B. rund 30 % aller Proben von Maissaatgut auf GVO-Verunreinigungen und damit seit Jahren von allen Bundesländern mit Abstand am meisten Proben. Das zeigt, wie wichtig dem Land das Thema ist.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Schebesta
Mitglied des Landtags