Frage an Volker Redder von Jens P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Redder,
laut dem Parteiprogramm vom 3.3.2015 der FDP Bremen ist eine regulierte Legalisierung von Cannabis ein erklärtes Ziel.
"Die FDP erachtet es zudem als sinnvoll, im Bereich des Cannabis- Konsums eine regulierte Legalisierung anzustreben. Wir teilen diese Einschätzung mit zahlreichen Rechtswissenschaftlern, etwa Experten aus dem Netzwerk „Schildower Kreis“ und auch mit erfahrenen Praktikern aus den Bereichen Polizei, Justiz, Suchtprävention und Suchtbehandlung. Als prominente Vorbilder könnten hier die Modelle aus den Niederlanden und dem US-Bundesstaat Colorado dienen. Dort ist der Verkauf von Cannabis an Volljährige in entsprechend lizenzierten Sondergeschäften erlaubt."
Meine Fragen hierzu:
1.) Wie kann man eine Lizenz zum Verkauf von Cannabis als Sondergeschäft erhalten?
2.) Ist der Verkauf von Cannabis in diesen Sondergeschäften mit Sondersteuern verbunden?
3.) Ist der Import von Cannabis (z.B. über die Freihäfen von Bremen) dann legal?
Sehr geehrter Herr P.,
vorweg: das ist aktuell ja alles noch recht neu - die entsprechenden Gesetze und Verordnungen sind noch nicht einmal im Entwurf vorhanden. Aber Sie können davon ausgehen, dass eine Legalisierung analog zu den Niederlanden und Colorado erfolgen wird.
Die in den Niederlanden gängige Praxis, Cannabis über Apotheken zu verkaufen, hat allerdings bisher nicht den gewünschten Nebeneffekt, nämlich den illegalen Rauschgifthandel zu unterbinden, da die Apotheken zu hohe Preise nehmen.
In Colorado, wo prinzipiell jeder (unter entsprechenden Auflagen) einen solchen Shop aufmachen und betreiben kann, funktioniert es deutlich besser: Der Staat hat jetzt schon Millionen an Steuern eingenommen und die Shopbetreiber klagen auch nicht; der illegale Handel mit Cannabis ist rückläufig.
Zu Ihrer Frage 1.: Wir würden für Deutschland ein an Colorado angelehntes Verfahren befürworten. Dort muss man z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und darf nicht vorbestraft sein, um einen solchen Shop zu betreiben.
Zu Frage 2.: Wie in Colorado wird es eine Sondersteuer geben. Dafür wird das zum Verkauf stehende Cannabis kontrolliert und nur freigegeben, wenn es keine schädlichen Umweltgifte etc. enthält.
Zu Frage 3: Selbstverständlich.
Aber: Wie gesagt, das ist alles noch sehr vorläufig.
Hoffe, Ihnen mit diesen Antworten geholfen zu haben.
Viele Grüße!
Volker Redder