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Volker Meyer
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Frage von Michael V. •

Wie stehen Sie politisch zum Urteil des Landessozialgerichts Nds./HB in Celle mit dem Aktenzeichen L16 KR 292/21 bezüglich der Abrechnung von psychosomatischen Kinderbetten?

Sehr geehrter Herr Meyer,

als ehrenamtlicher Sprecher von Eltern psychosomatisch erkrankter Kinder wende ich mich an Sie, um Sie und Ihre Kollegen bezüglich des oben genannten Urteils und der Folgen zu informieren. Mir liegt das Protokoll des 36. AfSAGuG vom 30.05.24 vor. Im Punkt 3 kann gelesen werden, dass Sie und Ihre Kollegen über diese Situation erschüttert sind, wenngleich Ihnen die gesamte Tragweite der Situation nicht wirklich zur Kenntnis gebracht wurde, bzw. Sie durch die angefragten Krankenkassen im Unklaren gehalten werden.

Sachstand der Zahlen: Fälle in Niedersachsen, ca. 300 p. a.; Finanzieller Rahmen hierzu p. a. ca. € 6.000.000

In den betroffenen Kliniken werden alle Abrechnungsfälle durch den MD geprüft und kommen wegen des Urteils zur Beanstandung. Erhebliche Gelder müssen daher durch die Kliniken in Rückstellung gebracht werden.

Das Thema wird aktiv aus der Öffentlichkeit gehalten, Menschen werden zum Schweigen verpflichtet.

Warum, geht es um Gesichtsverlust?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr V.,

Wie sie aus unseren bisherigen Gesprächen wissen, sind wir um eine Lösung dieser Problematik bemüht. Das wir dies Urteil nicht glücklich finden, ist Ihnen ebenfalls bekannt. Dennoch müssen wir es akzeptieren.

Freundliche Grüße

Volker Meyer