Frage an Volker Koß von Karl- Heinz R. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Koß,
wir stehen vor dem 20. Jahrestag des Mauerfalls und der Wiedervereinigung Deutschlands. In allen Medien liest und hört man von den Bürgern, die die DDR über Ungarn in die BRD kamen oder von den DDR- Bürgern, die in der damaligen DDR auf die Straßen gingen und den Spruch: "wir sind das Volk" scandierten.
Wer spricht über die Bürger, die vor dem Mauerfall die DDR verlassen hatten?Entweder durch Flucht, Ausreise,Ausweisung etc.?
Diese Bürger haben teilweise ihr Leben aufs Spiel gesetzt,um in den freien Teil Deutschlands zu gelangen,haben ihr gesamtes Hab und Gut in der DDR lassen müssen und haben bei NULL ihr neues Leben in der alten Bundesrepunblik begonnen. Vergißt man, daß dies die ersten Bürger waren, die den Verfall der DDR herbeiführten?
Mittlerweile werden diese Bürger zum zweiten Mal abgestraft: Erst die Represalien und Demütigungen in der DDR und jetzt der Betrug an der Altersrente. Denn die seinerzeit von der BfA getätigte Zusag,die Altersrente nach dem FRG zu erhalten, wurde ohne Begründung zurückgenommen und die Berechnung erfolg nach dem RÜG.
Ich bitte um Beantwortug folgender Fragen:
1.Ist es richtig,dass das RÜG für die Bürger des Beitrittsgebietes geschaffen wurde,um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?
2.Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?
2.Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt?
Mit freundlichen Grüßen
K.H. Reim.
Sehr geehrter Herr Reimann!
Ich fange mal mit Frage 2 an. Ich bin der Meinung, dass ein Mensch, der am 8. November 1989 einen bundesdeutschen Personalausweis, einen bundesdeutschen Pass oder einen west-berliner Personalausweis besaß auch zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als Bundesbürger oder Bundesbürgerin zu betrachten ist.
Bei den beiden anderen Fragen habe ich Probleme. Ich bin Umweltchemiker. Ich habe als Direktkandidat ein Wahlprogramm zur Entschuldung Lübecks vorgelegt, das auf andere Städte übertragbar ist und das Sie unter www.volker-koss.de oder www. gruene-luebeck.de finden. Ich kann Netzwerke und Pullover stricken (was mir im Bundestag sicher helfen wird) sowie schweißen und eine Torpedo (bzw. SRAM) 2, 3, 5 oder 7-Gang-Schaltung zerlegen und repariert wieder zusammensetzen (was mir im Bundestag wahrscheinlich kaum helfen wird). Doch von Rentenrecht habe ich keinen blassen Schimmer. Von Ihrem speziellen Problem habe ich als geborener Lübecker erst recht keine Ahnung. Ich habe auch noch nie im Bundestag gesessen, so dass ich über die Gedanken, die hinter den Gesetzen stehen, keine verlässliche Auskunft geben kann (Frage 1).
Wenn ich meine eigene seitenlange Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung betrachte und lese, fühle ich zuerst Ratlosigkeit, die auf Seite 2 in Fassungslosigkeit und spätestens auf Seite 5 in blanke Wut umschlägt. Fassungslosigkeit und Wut darüber, wie eine riesige deutsche Behörde textmäßig mit Millionen von Beitragszahlern und Beitragszahlerinnen umgeht. Für mich ist eine Rentenauskunft schwerer lesbar als die Betriebsanleitung eines asiatischen Geräts aus den 80er Jahren. Das muss anders werden!
Nun wollen wir GRÜNE die Altersrente ja weiterentwickeln. Ein wichtiges Element dabei, das auch mir seit langem am Herzen liegt, ist die steuerfinanzierte Garantierente, die Menschen im Alter vor Armut schützt und ihnen den Weg zum "Sozialamt" erspart.
Ich weiß, diese Antwort hilft Ihnen nicht wesentlich weiter. Erinnern Sie mich im April 2010, wenn ich mich im Bundestag eingelebt hebe, noch mal. Vielleicht wissen dann die Rentenexperten und -expertinnen meiner Fraktion weiter.
Mit freundlichem Gruß
Volker Koß