Frage an Volker Brüggenjürgen von Johannes T. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Brüggenjürgen,
leider haben Sie meine Frage nicht beantwortet!
Im Koalitionsvertrag der amtierenden rotgrünen NRW Landesregierung heißt es: "Als einzige der drei Staatsgewalten ist die Justiz nicht organisatorisch unabhängig, sondern wird von der Exekutive verwaltet, deren Einflußnahme auf die Justiz von erheblicher Bedeutung ist."
Und weil das auch in NRW nachweislich so ist - kündigte die rotgrüne Landesregierung im Juli 2010 an, daß sie sich für eine unabhängige, eine "autonome Justiz" einsetzen will.
Das ist allerdings bis heute nicht geschehen!
Das bedeutet unter anderem, dass die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig sind, sondern weisungsgebunden. Die Justizminister (Politiker) haben somit einen entscheidenden Einfluss.
Der Justizminister ernennt und befördert die Staatsanwälte und zwar jeden, vom Generalstaatsanwalt bis in die unterste Ebene. Der Generalstaatsanwalt gilt sogar als politischer Beamter, der jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden darf. Jeder Justizminister kann Aufträge oder Weisungen an die Staatsanwälte erteilen oder einzelne Verfahren entziehen bzw. an andere Staatsanwälte übertragen.
Bei Ermittlungen, die mit politischen Sachverhalten zu tun haben, oder wenn die Öffentlichkeit im Spiel ist, müssen Staatsanwälte den Justizminister schon vorab über ihre Schritte informieren. Da ist es leicht für den Justizminister, z.B. einen Parteikollegen im Vorfeld zu warnen.
Von einem ehemaligen leitenden Oberstaatsanwalt stammt das Zitat: In vielen Fällen, wo ich mittlerweile dran ziehe, hängt ein Politiker und einer meiner Kollegen mit dran und ich muß hier jeden Tag um meinen Stuhl fürchten oder davor, nach Hintertupfingen versetzt zu werden.
Deutsche Zustände, die sogar vom Ausschuss für Recht und Menschenrechte des Europarats als unhaltbar kritisiert werden.
Ich wiederhole:
Gefahr erkannt und nichts gemacht oder wann passiert da endlich was?
Freundliche Grüße
Johannes Thiesbrummel